Amt möchte Miete meiner Schwester nicht zahlen?
Folgendes Problem:
- Ich habe ein Haus geerbt. Ich selbst wohne nicht in dem Haus
- Meine Schwester wohnt in dem Haus, bezieht aber Sozialgeld
- Das Haus selbst ist sehr alt, baufällig und wird in den kommenden Jahren ein neues Dach und irgendwann eine Zentralheizung benötigen. Dies wird hohe 5-stellige Beträge kosten
- Ich selbst verdiene ca. 1600€ Netto im Monat
- Die Sachbearbeiterin meiner Schwester vom Sozialamt hat mir nun ein Schreiben geschickt, in dem ich angewiesen werde, Auskünfte über meine finanziellen Verhältnisse zu geben, um zu überprüfen, ob ich auf die fortlaufenden Mietzahlungen meiner Schwester angewiesen bin
Die Frage ist nun: Muss ich diese Angaben machen und welche Möglichkeiten habe ich, weiterhin diese Miete zu erhalten? Ich werde definitiv auf dieses Geld angewiesen sein, wenn ich das Haus in irgendeiner Form halten möchte.
Rechne ich die in den nächsten Jahren bevorstehenden Kosten mit ein, kann ich problemlos argumentieren, dass ich die Miete benötige, nur weiß ich nicht, ob das Amt sich auf diese Argumentation einlässt. Hat jemand Ideen?
Edit: Ergänzend folgende Informationen
- Meine Schwester hat bis vor kurzem ALG1 bezogen, stellt jetzt den Antrag auf ALG2
- Meine Schwester wohnt seit 2016 in der Wohnung und seitdem besteht auch der Mietvertrag. Das Amt hat bisher anstandslos die Miete gezahlt
- Erbansprüche bestehen keine mehr
9 Antworten
Salue
Ich komme aus der Schweiz. Trotzdem, ich gehe davon aus, dass das Sozialamt verpflichtet ist abzuklären, ob Verwandte ein hohes Einkommen haben und so verpflichtet werden könnten, ihre Verwandte zu unterstützen.
Deshalb die Abklärung bei Dir.
Bei uns ist die Messlatte für solche Unterstützungen sehr hoch. Die Verwandten müssen tatsächlich sehr reich sein. Sind sie das, wäre es ja ein wenig stossend, wenn der Steuerzahler zur Kasse gebeten würde um eine Miete zu bezahlen.
Du wärst weit, sehr weit von dieser Unterstützungspflicht weg !
Es grüsst Dir
Tellensohn
Es gibt Beratungsstellen für Empfänger von Sozialleistungen - z. B. die Caritas. Da solltest Du mal nachfragen.
Ich kenn mich da auch nicht aus ....aber. Das Amt hat ja eine prinzipielle Prüfungspflicht. Stell dir vor es gäbe eine gesetzliche Basis auf der du sie unterstützen müsstest (Reichtum?) und das Amt hätte das nicht geprüft. Deine Einnahmen kennen die ja nicht auf dem Amt und deshalb bekommst du nun eben eine formale und pauschale Anfrage. Ich denke bei deinem Gehalt hast du keine finanziellen Forderungen zu befürchten.
Ich habe lange bei meiner Mutter im Haus als Mieterin einer Wohnung gelebt und das Amt hat anstandslos die Miete übernommen. Soweit ich weiß ist es nicht rechtens was die da machen, aber da müsste ich nochmal nach den genauen Paragraphen recherchieren. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn Auskünfte musst DU denen auf keinen Fall geben! Wenn ihr einen regulären Mietvertrag habt und die Miete immer überwiesen wird, dann können sie euch eigentlich garnichts.
bezieht aber Sozialgeld
Was genau? ALG II ? "Sozialgeld" gibt es zwar auch, aber das wird sie nicht bekommen, da das nur nicht erwerbsfähige Personen bekommen, die mit einem ALG II Bezieher zusammenleben.
Seit wann wohnt Deine Schwester denn dort? Gibt es einen Mietvertrag? Wann wurde der dem Amt vorgelegt? Hat sie bisher Miete bezahlt? Wenn ja, wie?
PS: Hat Deine Schwester evtl. auch Ansprüche an den Erblasser (Mutter, Vater?)
Ok, wenn sie bisher ALG I bezogen hat, hat aber nicht das Amt bisher die Miete bezahlt (bei ALG I gibt es keine Leistungen für "Kosten der Unterkunft" iSd. SGB II), sondern sie hat halt von ihrem ALG I die Miete bezahlt (und Du hast diese Mieteinnahmen ja sicherlich auch ordentlich in Deiner Steuererklärung angegeben...?!).
Wenn sie jetzt ALG II bekommt sehe ich keinen Grund warum das Amt nicht zahlen sollte und sehe auch keine Verpflichtung, dass Du die gewünschten Informationen liefern musst. Als Vermieter bist zu zwar gewissen Informationen verpflichtet, aber nicht zu diesen. Ich würde das Amt mal anschreiben und anfragen auf welcher Rechtsgrundlage es die gewünschten Informationen begehrt.
Als Rechtsgrundlage bezieht sich das Amt auf § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II. Tel (SGB II)
Habe die Informationen oben ergänzt. Miete entspricht übrigens der Höhe von Sozialwohnungen.