Hartz IV und Wohnen bei Eltern

6 Antworten

Da du mit deinen Eltern rein formal keine Bedarfsgemeinschaft bilden kannst, steht dir grundsätzlich Alg2 unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen zu (solange DU die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst (insbesondere Erwerbsfähigkeit)).

DU hast Anspruch auf vollen Regelsatz (391€) zzgl. kopfanteiliger Miete; ein Untermietvertrag zwischen Verwandten, der nach oben Abweichendes regelt, ist oft problematisch; wie gesagt: mit einem Drittel ist das JC aber dabei.

XXungerechtXX  04.04.2014, 14:06

ein Untermietvertrag zwischen Verwandten,

Der Untermietvertrag müsste aber vom Vermieter genehmigt werden...einfacher wäre ein Mietvertrag zu machen, der auch auf den Namen des Fragesteller läuft....oder?

DerHans  04.04.2014, 14:09
@XXungerechtXX

Ein Vermieter, muss den Zuzug eines nahen Verwandten, hier den Sohn, dulden. Bei einer 3-Zimmerwohnung wäre die Wohnung ja auch nicht übermäßig beansprucht.

VirtualSelf  04.04.2014, 14:17
@XXungerechtXX

Der Untermietvertrag müsste aber vom Vermieter genehmigt werden...einfacher wäre ein Mietvertrag zu machen, der auch auf den Namen des Fragesteller läuft....oder?

Eltern als Mieter können keinen Mietvertrag mit Sohn abschließen; Mietvertrag mit jedem Einzelnen ist eher unüblich, zumal es für das Kind ein Kostenrisiko bedeutet.

Wie gesagt: kopfanteilige Miete (hier ein Drittel) auch ohne Mietvertrag oder nur mit einem mündichen stellt seitens des Jobcenters kein Problem dar. Ansonsten hat Hans Recht: der Vermieter muss den Zuzug des Kindes dulden.

XXungerechtXX  04.04.2014, 14:22
@VirtualSelf

Eltern als Mieter können keinen Mietvertrag mit Sohn abschließen

Habe ich auch nicht geschrieben. Die Frage war, ob es nicht einfacher wäre, wenn der neue Mietvertrag AUCH auf den Namen des Sohnes lauten würde.

Denn....wie bereits oben geschrieben...Untermietvertrag nur mit berechtigtem Interesse...bei bereits bestehendem Mietvertrag....es geht aber ja um eine neue Wohnung!

VirtualSelf  04.04.2014, 14:32
@XXungerechtXX

Habe ich auch nicht geschrieben. Die Frage war, ob es nicht einfacher wäre, wenn der neue Mietvertrag AUCH auf den Namen des Sohnes lauten würde.

Für den Sohn sicher nicht, denn je nach Gestaltung des Mietvertrages haftet er gesamtschuldnerisch für Mietschulden, ohne dass er ggü. dem Jobcenter irgendeinen Vorteil hat.

Denn....wie bereits oben geschrieben...Untermietvertrag nur mit berechtigtem Interesse...bei bereits bestehendem Mietvertrag....es geht aber ja um eine neue Wohnung!

Wie gesagt: Untermietvertrag mit Kind muss nicht geschlossen werden; insofern stellt sich an dieser Stelle auch nicht die Frage nach einem berechtigten Interesse am Abschluss eines solchen Mietvertrages.
Es reicht - auch bei einem neu abgeschlossenen Mietvertrag -, wenn die Eltern dem Vermieter mitteilen, dass Sohn ab sofort bei ihnen wohnt.

Dir steht eine Unterkunft bis zu 45 qm zu. Wenn deine Eltern sich eine größere Wohnung nehmen können sie ohne weiteres mit dir einen Untermietvertrag schließen. Dabei wäre ein Drittel der Gesamtmiete angemessen.

XXungerechtXX  04.04.2014, 14:10

ohne weiteres mit dir einen Untermietvertrag schließen

Ohne weiteres....mit Zustimmung des Vermieters....das muss vorher abgeklärt werden!

Falls Du weiteren Beratungsbedarf hast, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

Meine frage, derzeit Zahle ich keine Miete, aber bei einer Drei Zimmer Wohnung ist die Miete höher, würde mir bei einen Mietvertrag mit meinen Eltern, Miete zustehen =? Würde das Jobcenter ein teil von der Miete bezahlen ?

Ja das würden sie, da Du dann ein eigenes Zimmer hast.

Ich habe mal vor vielen Jahren bein einem Bekannten gewohnt und Miete bezahlt bekommen, als festgestellt wurde das ich kein eigenes Zimmer habe, wurde die Mietzahlung eingestellt.

Natürlich steht dir dein Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung zu,der beträgt dann 1 / 3 der gesamten Warmmiete + deine 391 € Regelsatz,das Einkommen oder Vermögen deiner Eltern spielt hier keine Rolle mehr,da du ab dem 25 Lebensjahr deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest und mit deinen Eltern in der Wohnung eine Haushaltsgemeinschaft begründest !

Die Eltern sind dir also nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ( ab 25 Jahren ) .

Es ist nur noch nicht klar,wer dir diese Leistungen zahlen müsste,da du hier von gesundheitlichen Gründen sprichst.

Denn wenn du nicht wenigstens für 3 Stunden täglich arbeiten könntest,würde dir kein ALG - 2 zustehen,wenn diese Einschränkung dauerhaft sein würde,dann müsste das Sozialamt die Grundsicherung für voll Erwerbsgeminderte übernehmen.