Kann man bei Wohnrecht auf Lebenszeit die Wohnung auch vermieten, wenn man auszieht?

9 Antworten

Wenn das nicht ausdrücklich in dem Vertrag gestattet ist, ist die Weitervermietung nicht erlaubt durch die vom Wohnrecht begünstigten. Das wäre (ohne eine entsprechende vertragliche Erlaubnis) nur ausnahmsweise möglich: Das setzt nach der Rechtsprechung eine existenzbedrohende Notlage des Wohnungsberechtigten voraus. Ist das nicht der Fall, wie es hier den Anschein hat und ist eine Weitervermietung nicht im Vertrag geregelt, ist die Antwort: Nein, Deine Eltern dürfen die Wohnung nicht vermieten.

Das Wohnrecht auf Lebenszeit wird grds. als Vermögen der Eltern bei der Berechnung des Vermögens angesehen. Zum Beispiel auch um die Kosten für ein Pflegeheim abzudecken.

Laut Gesetz steht es dem Wohnrechtinhaber frei, das Wohnrecht selbst zu nutzen oder dieses Dritten gegen Geld (Miete) abzutreten. Die Nebenkosten müssen vom Mieter oder dem Wohnrechtinhaber getragen werden.

so ist es möglich, ein Wohnrecht lt. Testamentarischer Verfügung für einen gaben Wohnblock zu erhalten, wodurch die Mieteinnahmen dem Berechtigten zustehen, die Erhaltungskosten aber vom eigentlichen Erben getragen werden müssen.

Nein! Das geht nur wenn sie auch der Besitzer der Wohnung sind. Sind sie selber Mieter müssten sie die Wohnung untervermieten was nur mit Einverständnis des Vermieters möglich ist.

Das Wohnrecht ist Personenbezogen.Vermieten dürfen sie nicht.Falls sie ausziehen, erlischt es nicht,sie können jederzeit wieder zurück.

Wenn die Wohnung nicht leer stehen soll, könnte man sich ja so arrangieren, dass der Vermieter, ich schätze mal Du, die Wohnung vermietet und z.B. 75% der Mieteinnahme zu den Kosten für das Seniorenwohnheim zuschießt!