Haus von Mutter vor 8 Jahren überschrieben bekommen,jetzt meine Mutter in Hartz 4 gerutscht.
Hallo ,meine Eltern haben mir vor 8 Jahren ihr renovierungsbedürftiges Haus überschrieben.Dann haben sie noch weitere 6 Jahre darin gewohnt,bis mein Vater einen Schlaganfall erlitten hat und seit dem von meiner Mutter gepflegt werden muss.(Pfl.Stufe 3) Da die Wohnung im Obergeschoss des Hauses war,war es nicht möglich dort weiter zu leben.Nun habe ich mit meinen Eltern vor 2 Jahren die Wohnung getauscht,da ich in einem Mehrfamilienhaus Paterre wohnte.Wir haben dort alles behindertengerecht umgebaut.Nun ist meine Mutter nach 42 Arbeitsjahren in Hartz 4 gerutscht.Für 1,5 Jahre,dann kann sie in Rente gehen.Das Amt verlangt aber von Ihr das Haus zurück zu überschreiben und wieder dort ein zu ziehen,was auf keinen Fall möglich ist,wegen meines Vaters.Der Umbau hierfür würde viele Tausende Euros kosten.Wenn sie es nicht macht,soll sie das Haus verkaufen. Das Haus wurde aber von uns für viel Geld in den letzten 2 Jahre renoviert und instand gehalten,das meine Mutter einmal wieder einziehen kann,wenn mein Vater mal was passiert.Wie sollen wir uns jetzt verhalten. MfG Diana
5 Antworten
Wenn ihr die entstandenen Kosten nicht festgehalten habt, habt ihr euch selbst ein Bein gestellt..
An und Umbauten, die in ein Haus einfließen, die der Wertverbesserung dienen, müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Rückabwicklung des Notarvertrags ist in dem Fall nach 10 Jahren noch möglich und wird auch verlangt wrerden. Ihr werdte also ein Problem bekommen, einen Gutachter zu finden, der den Zustand des Hauses zum Zeitpunkt der damaligen Übergabe feststellen kann. Sa werdet ihr für den Unterhalt der Mutter und evtl auch die fehlenden Pflegekosten für den Vater zahlen müssen.
"Hartz 4", also ALG II, gibt es nur, wenn man nicht zuviel Vermögen hat, ist ja klar. Für ein Paar über 50 liegen die Freigrenzen bei rund 2 x 10.000,-, da ist das Haus sicher mehr wert. Extra geschützt ist ein Hauseigentum aber nur, wenn es selbst bewohnt ist, siehe § 12 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Und da das verschenkte Haus meist zurückgefordert werden kann nach BGB § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers, muss das Jobcenter - sobald es ALG II ausschüttet - diese Rückforderung selber übernehmen laut § 33 SGB II Übergang von Ansprüchen. Und dann das Haus selber verkaufen und von dem Geld soviel behalten, wie es bis dahin ALG II ausgeschüttet hat.
Auf diese Rechtslage hat das Jobcenter hingewiesen, damit nicht vorschnell ALG II beantragt wird - und das Center dann das Haus rückfordern muss von den Kindern und es danach versteigern muss, um das ALG II zu finanzieren.
Jetzt könnte Mama aber zum Jobcenter hingehen und sagen: "Ich fordere, wenn Sie einverstanden sind, die Schenkung selber zurück von meiner Tochter nach Absatz 4 § 33 SGB II, und bis ich dann das Haus verkaufen oder beleihen kann für meinen Lebensunterhalt, beantrage ich ALG II als Darlehen!"
Und zwar nach Absatz 5 § 24 SGB II SAtz 1: "(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen."
Für alle Notfälle kann das Center dann aber verlangen, bis zu einer Rückzahlung des Darlehens als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen zu werden, sagt Satz 2 ebenda: "Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird."
Aber was soll's, Geld wäre da, vielleicht sogar so lange, bis die Altersrente fließt. Falls nicht, könnte Mama ihr Eigentum ja auch verwerten durch Beleihung oder Vermietung. Denn dass die Tochter einen gewissen Wertausgleich zahlt für das zu erbende Haus, ist ja nicht ganz abwegig.
Man beachte auch die Dimensionen: 1,5 Jahre ALG II für Muttern wären im Schnitt inkl. Warmmiete rund 650,- im Monat, also 11.700,-. Bei einem geschenkten Haus von damals vielleicht 200.000,-, in das die Tochter vielleicht 100.000,- investiert hat, wäre das ein Klacks von rund 5 % des Schenkungs-Wertes - den sie jetzt sicher gerne als Miete bezahlt, bis Mutter in Rente gehen kann.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das Amt kann verlangen, Schenkungen die nicht älter als 10 Jahre her sind, rückgängig zu machen. Falls die Mutter dann nicht selbst das Haus bewohnt, muss sie es verkaufen und das erzielte Geld wird als Einkommen gewertet. Das Amt rechnet es dann 6 Monate als Einkommen auf Hartz IV an, der überbleibende Rest ist dann Vermögen mit den geschützten Freibeträgen. Das Vermögen, welches die Freibeträge übersteigt, ist zu verleben.
Da es Wirtschaftlichkeitsgrenzen beim Verkauf von Eigentum gibt (der erzielbare Preis liegt weit unterhalb des tatsächlichen Wertes), muss auf alle Fälle ein Anwalt eingeschaltet werden. Falls die Mutter noch im Leistungsbezug ist, soll sie einen "Beratungsschein" beim Amtsgericht beantragen und sich einen Anwalt suchen, der auf Beratungsschein arbeitet. Dann entstehen ihr Kosten von lediglich 10.- Euro. Manche anwälte machen auch Termine ohne Beratungsschein und beantragen diesen dann mit den Klienten zusammen.
Es bleibt auch noch die Frage, ob eine Überschreibung als Schenkung zu betrachten ist, da dem Beschenkten ja unter Umständen Kosten entstanden sind. also, auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, es geht um sehr viel. Möglicherweise ist es für di Beteiligten sogar günstiger, den Antrag zurückzuziehen und vollständig auf Hartz IV zu verzichten, einen gewissen Verlust beim Verkauf des Hauses muss nämlich in KAuf genommen werden.
Auch eine "kostenlose" Beratung wird die Mutter aus den gleichen Gründen nicht bekommen, das sie ja nicht "mittellos" ist.
Wenn sie es überschrieben hat, ist es ja nicht mehr ihr Haus, sondern Deines. Verstehe ich nicht...
Die Arge sagt,da noch keine 10 Jahre her sind seit der Überschreibung,muss ich es Ihr zurück überschreiben......
Genau deswegen kann eine solche "Schenkung" 10 Jahre lang rückabgewickelt werden, damit sich niemand "arm rechnen" kann, und anschließend die Solidaritätsgemeinschaft über die Gebühr in Anspruch nimmt.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten.
Da es um richtig viel Kohle und komplizierte "Lebewnsumstände" geht, ist ein Fachanwalt Pflicht.