Wohnungverweisung?

6 Antworten

Unabhängig von der Verweisung aus der Wohnung, besteht das Vertragsverhältnis weiter - sprich Person A muss weiterhin bezahlen.

Allerdings haften beide gesamtschuldnerisch, ergo wird sich der Vermieter im Falle X an die Person halten, von der er glaubt am ehesten Geld bekommen zu können.

Auch müssen beide gemeinsam kündigen, soweit der Vermieter nicht bereit ist, das Vertragsverhältnis nur mit der in der Wohnung verbleibenden Person fortzuführen.

muss Person A trotzdem die Hälfte der Miete zahlen?

Aber sicher. Das Gericht hat doch damit nicht den Mietvertrag aufgehoben, in dem auch Person a als Mieter steht.

Person a muss sogar die ganze Miete zahlen, wenn Person b nicht zahlt.

Beide bekommen die Mietschulden und zwar jeweils in voller Höhe. Selbstverständlich darf der Vermieter nur soviel kassieren, wie der Rückstand insgesamt ausmacht, aber er kann beide haftbar machen.

Was soll person b machen um nicht in mietschulden zu gelangen?

Die Miete vollständig bezahlen, was sonst?

Ansonsten aber die Wohnung kündigen und Person a auffordern, gleiches zu tun. Notfalls gerichtlich. Das möglichst innerhalb kurzer Zeit, damit der Vermieter wenigstens noch die Kaution hat, um den größten Teil der Mietrückstände zu zahlen.

Wo man danach wohnt, steht auf einem anderen Blatt, denn ich glaube nicht, dass der Vermieter unter diesen Umständen bereit ist, mit nur einer Person von den beiden, einen Anschlussmietvertrag abzuschließen.

muss Person A trotzdem die Hälfte der Miete zahlen?

Natürlich, er steht ja im Mietvertrag. Durch das Rückkehrverbot ist er ja nicht aus dem Vertrag ausgeschieden.

Der Vermieter hat Anspruch auf die volle Miete. Wer die zahlt, ist dem Vermieter egal. Da beide im Mietvertrag stehen, haften sie gesamtschuldnerisch, d. h. der Vermieter kann sich letztendlich aussuchen, von wem er die fehlenden Mietzahlungen einfordert.

Wer bekommt mietschulden beide oder nur person A.

Beide stehen im Mietvertrag - beide haben Mietschulden.

Was soll person b machen um nicht in mietschulden zu gelangen? 1

Miete zahlen. Eine andere Möglichkeit gibts nicht. Wenn A nicht zahlt, kann B sich die anteilige Miete auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

Die Maßnahmen der Polizei beeinträchtigen die privatrechtliche Verpflichtung zur Mietzahlung nicht.

Ich gehe davon aus, dass beide Mieter gemeinsam für Mietschulden haften. Insofern kann sich der Vermieter mit seiner Mietforderung wahlweise an A oder B halten. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Mietvertrag gemeinschaftliche Haftung ausgeschlossen ist. Davon gehe ich aber nicht aus.

Wird der Mieter B vom Vermieter aufgefordert, alle etwaigen ausstehenden Mietforderungen zu begleichen, steht es dem Mieter B frei, im Innenverhältnis zu Mieter A seine Beiträge einzufordern, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Ob der Vermieter extra mahnen muß, ist mit einem Anwalt zu klären.

Ich empfehle: Kann Mieter B alleine die Miete nicht zahlen, sollte er ausziehen, denn er wird immer mit den Mietforderungen des Vermieters konfrontiert sein und wann und ob der Mieter A seine Mietanteile zahlen wird, ist zumindest zeitlich offen ...

So lange Person A noch mit im Mietvertrag ist, haftet sie auch für Mietrückstände.

Person B sollte per Gerichtsbeschluss erwirken, dass Person A aus dem Mietvertrag herausgenommen werden soll.

Gerade bei häuslicher Gewalt reagieren die Gerichte da recht schnell.