gemeinsamer mietvertrag 50:trennung lebenspartnerschaft-einer behält die wohnung,wer zahlt die miete

7 Antworten

Trennung d. Lebensgemeinschaft, einer zieht aus, Kündigungsfrist? muß der ausgezogene noch die anteilige miete bezahlen?

Gemeinsam geschlossene Mietverträge muss man gemeinsam kündigen oder beide Mieter und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag; sogern alle einverstanden sind.

gemeinsamer mietvertrag 50:trennung lebenspartnerschaft-einer behält die wohnung,wer zahlt die miete

Beide Mieter sind gesamtschuldnerisch haftbar solange nicht gemeinsam gekündigt oder ein Aufhebungsvetrag gemacjht wurde.

Die Kündigung einer einzelnen Partei ist nicht wirksam. ________________________________________________________________

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam. Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat. Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor. So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

MfG

johnny

Wenn beide im Mietvertrag stehen, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen beide weiter die Miete - egal, ob einer schon ausgezogen ist oder nicht.

Man kann aber auch mal mit dem Vermieter sprechen, ob der damit einverstanden ist, die Mietvertag auch nur mit einem der beiden weiterzuführen. Wenn damit alle 3 einverstanden sind, dann geht auch das. Auf jeden Fall muss man das Schriftlich machen. Kommt halt darauf an, ob die Person allein die Miete aufbringen kann. Will der Vermieter das nicht, dann bleibt nur, jeder sucht sich eine neue Wohnung.

Trennung d. Lebensgemeinschaft, einer zieht aus, Kündigungsfrist?

Keine. Denn einer von mehreren Hauptmietern kann allein nicht kündigen bzw. wäre eine solche Kündigung unwirksam.

muß der ausgezogene noch die anteilige miete bezahlen?

Er muß so lange Miete zahlen wie der Vertrag besteht. Zu welchem Teil ist dem Vermieter egal.

Hauptsache er bekommt jeden Monat 100 %.

Theoretisch müssen Beide die Miete bezahlen, weil auch BEIDE im Mietvertrag stehen.

Also am Besten BEIDE kündigen und jeweils eine neue Wohnung suchen.

Oder man einigt sich, dass ein Partner die Wohnung behält und allein die Miete bezahlt. Dann sollte aber der Mietvertrag geändert werden, von 2 auf nur noch eine Person (Mieter).

Dann sollte aber der Mietvertrag geändert werden

Sofern der VM zustimmt.

Der Ausziehende kann nicht kündigen, also gibt es auch keine Kündigungsfrist...

Die Miete muss der bezahlen, auf den sich beide einigen...