Zwei Gehälter in einem Monat?

3 Antworten

  • ELSTAM - Zeitpunkt der Ab- und Anmeldung entscheidend

Wenn die Abmeldung des alten ArbG zum 30.11. erfolgt und die Anmeldung des neuen ArbG am 01.12., dann gibt es kein Problem.

Es hängt vom Zeitpunkt der Abmeldung des alten ArbG ab - wenn er zum 30.11. noch nicht abmeldet, dann kann es sich im Dezember überschneiden - dann erhält einer der Jobs Steuerklasse VI - es kommt auf den genauen Tag an...

  • Wenn Dich der neue ArbG als "Hauptarbeitgeber anmeldet", dann ist das auch egal, weil ja dann im Dezember keine Abrechnung des alten ArbG erfolgt (dieser würde automatisch Steuerklasse VI erhalten), sofern tatsächlich die Novemberabrechnung auch schon im November erfolgt ist.

Das kann man aus der Ferne natürlich alles nicht wissen...

Du bist sowieso verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (Arbeitgeberwechsel) - die zuviel einbehaltene Steuer erhälst Du dann zurück, sofern doch noch die Steuerklasse VI greifen sollte.

Nein, einmal handelt es sich um das Gehalt für November und einmal für Dezember.

Das sind ja keine zwei Gehälter für einen Monat.

Es gilt das Zuflussprinzip.

Du musst beide Gehälter mit deiner normalen Steuerklasse versteuern