Zweckvertrag?

1 Antwort

Mit Sicherheit kann ich dir das nicht sagen (weil es solche Verträge bei uns nicht gibt und ich deswegen keinerlei Erfahrung damit habe), ich gehe aber mal davon aus, dass man die Aussage in folgendem Link glauben darf.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html

endet ein zweckbefristeter Vertrag grundsätzlich mit Erreichen des Zwecks, in obigem Beispiel also mit der Rückkehr und Arbeitsaufnahme des genesenen Herrn Müller. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den befristet eingestellten Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher und zwar schriftlich über die Zweckerreichung, also um im Beispiel zu bleiben, über die Arbeitsaufnahme des Herrn Müller informiert hat.

Du musst demnach mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bescheid bekommen