Darf der Arbeitgeber über die Art des Privatautos bestimmen?

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der Arbeitgeber kann nicht generell verlangen, dass ein Arbeitnehmer seinen Privatwagen für Dienstfahrten zur Verfügung stellt. Dazu muss eine Vereinbarung getroffen werden, in grossen Betrieben wird da oft auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen.

Wenn der Mitarbeiter nicht damit einverstanden ist, muss er sein Auto auch nicht für Dienstfahrten nutzen, der AG hat ihm dann ein Firmenfahrzeug, zur Verfügung zu stellen.

Wenn er aber einverstanden ist, hat er sich an die Vereinbarung zu halten. Und wenn da steht, dass man zum Kunden mit einem Mittelklassefahrzeug, und dunkler Farbe, kein SUV, kein Cabrio, kein Spotwagen, keine Farbe rot, gelb und kein Tuning steht, dann kann man eben nur dienstlich fahren, wenn man ein solches Fahrzeug besitzt.

Meistens gibts aber bei regelmässigen Dienstfahrten einen Firmenwagen. Oft auch mit der Alternative, sein eigenes Fahrzeug benutzen zu dürfen gegen eine Pauschale. Dann verzichtet man auf den Firmenwagen, bekommt einen Betrag der der Leasingrate entspricht auf Bruttogehalt drauf, verplflichtet sich aber ein Fahrzeug nach den Firmenvorgaben zu fahren. Das machen oft gutverdienende Mitarbeiter, denen z.B. der Passat mit 130 PS nicht reicht, und sie sich lieber einen grösseren, besser motorisierten Wagen kaufen. Oder Sparfüchse, die beim Finanzamt per Vollkostenrechnung mit wenig Privat km besser dastehen als mit der 1% Versteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann durchaus eine angemessene Kleidung wie z.B. einen Anzug verlangen. Deshalb kann man Kleidung auch als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.

Ein Auto hat diesen Status nicht. Das heißt der Mitarbeiter sitzt auf den Kosten alleine. Kann er sich nun kein "repräsentatives" Auto leisten (verdient nicht so gut oder verdient zwar gut, hat aber gerade ein Eigenheim finanziert) oder ist sehr umweltbewusst (das alte Auto reicht, und selbst wenn ein neues weniger verbraucht, ist vergeudet es unmengen Energie und Rohstoffe bei der Herstellung, Kleinwagen verbrauchen wenig) und ist mit seinem 20 Jahre alten Twingo glücklich, weil er für seine Ansprüche genügend alle Aufgaben erfüllt, dann fährt er halt ein altes, kleines Auto. Ein Auto steht ja auch beim Kunden auf dem Parkplatz und wird nur selten gesehen.

Dann soll der Arbeitgeber halt einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Bei seltenen Außendiensteinsätzen verschiedener Mitarbeiter bieten sich vielleicht "Pool-Fahrzeuge" an, die für diese Gelegenheiten an Mitarbeiter ausgehändigt werden, statt fest zugewiesener Firmenwagen, vielleicht sogar mit Privatnutzungsregelung und 0,1%-Regel.

vorschreiben welches auto er fahren muss kann er nicht.was aber gemacht wird es gibt kaufanreize für bestimmte autos durch den arbeitgeber wenn sich einer entschließt ein neues zu kaufen.seien es rabatte,zuschüsse wie auch immer

Dürfte er muss aber vertraglich festgehalten sein. Und zwar VOR der Einstellung.Ist man schon eingestellt und dann kommt die "Rostlaube" ans Licht muss der AG damit leben.

deine Frage ist ZU hypotetisch und total unreal.

Der Arbeitgeber möchte aber gerne, dass der Arbeitnehmer einen repräsentativen Auftritt an den Tag legt, die Firma hält ja schließlich große Stücke auf sich und stellt ihm darum einen gepflegten Wagen zur Verfügung. PUNKT