Wie entscheiden in den meisten Fällen die Arbeitsgerichte für oder gegen den Arbeitnehmer?

6 Antworten

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Ich werde da überhaupt keinen Tipp abgeben. Dafür reicht der Sachverhalt schlicht nicht. Kaffeesatzlesen können gerne andere :-) . Aber zu deiner ursprünglichen Frage:

Aus meiner Sicht sind die Zeiten vorbei, in denen Arbeitsgerichte eine eindeutige Positionierung zugunsten von Arbeitnehmern haben. Aus meiner Sicht agieren die meisten Kammern insoweit erst einmal neutral und es geht um die Sache und weniger um eine vorgefertigte politische Grundhaltung.

Ich kenne allerdings in beide Richtungen Ausnahmen.

Häufig wird den Richtern an Arbeitsgerichten unterstellt, diese wären Arbeitnehmerfreundlich. Dies mag damit zusammenhängen, dass Arbeitsgerichte erst einmal nach der Darlegungs- und Beweislast prozessual entscheiden. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber hier die höhere Hürde und schlicht mehr vorzutragen. Dies äußert sich oft eben auch darin, dass in einem Gütetermin der Vortrag durch die Kammer, was alles Prozesswahl beizubringen ist, gegenüber dem Arbeitgeber zwangsläufig erst einmal länger ist.

Das prozessuale Risiko liegt in der Regel, zumal bei Kündigungen, auf Seiten des Arbeitgebers.

Dennoch entscheiden die meisten Arbeitsgerichte aus meiner Sicht neutral und professionell.

sehr interessante Antwort, lieben Dank. Der Arbeitnehmer kann aber sämtliche Fehlzeiten "belegen", immer mit gelbem Zettel vom Arzt, es sei, denn es war eine plötzliche Übelkeit, Durchfall (lässt sich nicht nachweisen), in de meisten Fällen Krankschreibung durch Arzt. (kann auch mal ein anderer Arzt gewesen sein, plötzliche Erkrankung in der alten Heimat bei einem Besuch, dann dort vor Ort zum Arzt )., es sind aber in den letzten 3 Jahren ganz massive Fehlzeiten gewesen, da der Arbeitnehmer auch noch wie sagt man "Schwerbeschädigt" ist, hat er noch dazu 36 Urlaubstage. Also viel gesehen hat der Arbeitgeber den AN nicht.

Arbeitnehmer wurde wegen zu vieler Fehltage in den letzten Jahren gekündigt.

das ist auch rechtlich in Ordnung.

anderer Job innerhalb der Firma wurde alles vom Arbeitgeber gemacht / angeboten.

und wie hat der AN sich entschieden?

Wie tippt Ihr entscheiden die Arbeitsgerichte ?

kommt drauf an.

in der Regel für oder gegen den Arbeitnehmer ?

ein Arbeitsgericht entscheidet nicht nach einer Regel, sondern fällt eine Einzelfallentscheidung.

der ist auch noch im Verein der Körperbehinderten (hat also Netzwerk) hinter sich.

das ist pupsegal

ziemlich viel abgelehnt, die Computerausbildung glaube ich gemacht, die Reha dankend angenommen. Jobwechsel innerhalb der Firma abgelehnt, machte bis zum Schluss das Gleiche wie vorher.

@nini97

Na, da hat der Arbeitnehmer wohl recht schlechte Karten. Er wollte immer das für sich Angenehme mitnehmen, aber selbst nicht zu einer Verbesserung beigetragen.

@stefan1531

ja so sehe ich das auch. Die Reha war jedes Mal willkommene Abwechslung / Urlaub. Diese Person ist mir egal, ich finde es nur unfähr allen Kollegen gegenüber und allen Menschen, die ihr Geld mit guter Arbeit verdienen ..bei uns nennt man so etwas - Sozialschmarotzer - 

ob der ein Netzwerk hinter sich hat oder in Hamburg fällt ne Schaufel um.

Kommt immer auf den Sachverhalt an und die Beweispflicht.

nun der Arbeitnehmer kann die Krankheiten und alles nachweisen, hatte immer einen "gelben" Zettel, kann ja auch angeben, habe alles unternommen, um die Arbeitskraft wieder herzustellen (bin in Kur gefahren usw). kann alles lückenlos belegen

Der Arbeitnehmer kann neben einem Netzwerk auch das ganze Königreich Absurdistan und alles mögliche andere "hinter sich" haben.

Der Vorsitzende Richter am Arbeitsgericht ist, wie alle Richter, unabhängig. Weder gehört einem Arbeitgeberverband noch einer Gewerkschaft an. Er entscheidet aufgrund der Gesetze und läßt sich nicht durch "Netzwerke" einschüchtern.


Absurdistan das gefällt mir, muss ich mir gleich im "Hirn" einspeichern 

gut dass das so ist, dass die Richter unabhängig sind

In 5 Jahren Beisitzer waren ca. 20 Prozent Urteile, der Rest würde über Vergleich geregelt. An Hand deines Kommentars: keine guten Voraussetzungen, da nicht aktiv an einer Verbesserung der Situation mit gearbeitet. Der Richter entscheidet nach Gesetz und Akten. Tendenz gibt es hier keine. 

 Das Netzwerk des Betroffenen hat ja bestimmt  die Einhaltung der Formvorschriften ( Fristen/ Intergrationsamt?) überprüft. 

ja alles korrekt. Wurde auch jedes Mal ein Mitarbeitergespräch und alles gemacht und geführt. Arbeitsfähig dann mal wieder max. 6 Wochen, dann erneut Urlaub oder Krankheit. Es gab in den letzten 3 Jahren keine 3 Monate in denen durchgängig der Arbeit nachgegangen wurde.

können dann auch kündigen, da eine schlechte Gesundheitsprognose vorliegt ? Durch Krankheiten, Urlaub (36 Tage) und den dann zufällig freien Schichtdienst, hat der Arbeitgeber wirklich nicht viel Arbeitskraft vom AN pro Jahr erhalten

@nini97

noch was , sehr lange Betriebszugehörigkeit