Warum darf ich als Chef, Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer nach lust und Laune kündigen?

4 Antworten

Grundsätzlich hast Du als Firmenchef natürlich die Verantwortung und damit verbunden auch die Freiheit, Entscheidungen zu treffen, was auch Kündigungen mit einschließt. Allerdings müssen dabei auch geltende Gesetze beachtet werden, es gibt Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Denn mit der Einstellung eines Mitarbeiters ist auch Verantwortung verbunden. Denn die Mitarbeiter sind ja keine Sklaven, die man einfach nach Belieben hin und her schieben und einfach "benützen" kann. Du würdest das sicher als Arbeitnehmer genausowenig wollen und auch nicht gut finden.

In Deutschland gibt es eine Btriebsverfassungsrecht.

Für Kleinbetriebe gilt die Einschränkung durch das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Denk daran, dass du in deinem Betrieb ja nicht der einzige bist, der "Wertschöpfung" schafft. Wenn du einen Betrieb mit "Wildwestmanieren" führen willst, stehst du schnell alleine da.

Mit dem Arbeitsvertrag gehen beide Vertragspartner Verpflichtungen ein. Jeder möchte, dass der Andere seinen Teil erfüllt, somit muss man es auch selber.

Ein ungerechter, willkürlicher Arbeitgeber verliert den Respekt seiner Leute. Wenn der erst einmal weg ist, nimmt den keiner mehr ernst und sie geben sich weniger Mühe.

Zum Glück gibt es Arbeitsverträge und ein Arbeitsrecht, damit die Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit haben und nicht der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgesetzt sind. Arbeitnehmer haben nämlich auch Rechte!