muss der arbeitgeber einem stationären entzug zustimmen.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat die Firma Ihres Sohnes einen Betriebsrat? Dann müsste es auch aller Wahrscheinlichkeit nach eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema geben.

Falls ja, wenden sollte Ihr Sohn sich an den Betriebsrat wenden und sich von diesem unterstützen lassen. Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Hilfreich ist es, wenn Ihr Sohn seinen behandelnden Arzt und die Krankenkasse mit im Boot hat, je besser das Therapiekonzept, desto eher ist der Arbeitgeber bereit Ihren Sohn zu unterstützen.

Viele Betriebe bieten Suchtkranken Hilfsangebote beginnend bei Suchtberatungen, bis hin zur Unterstützung bei Entziehungskuren.

Ihrem Sohn bleibt kaum etwas anderes übrig, wenn er unter Drogeneinfluss bei der Arbeit angetroffen wird, riskieren er seinen Job.

Wenn er eine Entziehungskur macht, ist er, zumindest beim ersten Mal, nicht unmittelbar von einer Kündigung bedroht.

Wenn er sich offenbart, wird er unter Beobachtung stehen, so dass es besser ist, wenn er gleich den ersten Entzug erfolgreich durchführt. Viele Chancen bekommen er nicht, mit jedem Fehlschlag steigt die Wahrscheinlichkeit dass er den Job verliert.

Hier ein sehr guter Link.

http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/alkohol-drogen-und-medikamente-im-betrieb.php

Ich wünsche Ihrem Sohn alles Gute und viel Erfolg bei der Entziehungskur.

Peter Kleinsorge

Betriebsbedingt darf gekündigt werden. Es gibt aber die Möglichkeit zum Schutz vor Kündigung über das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft zu beantragen.

Hm. Wenn er sich oder andere oder auch nur die z.B. Produktqualität gefährdet, kann er entlassen werden. Aber wenn die schon eigens einen Suchtbeauftragten haben, wird der Arbeitgeber mit sich reden lassen. Vlt kannst Du über einen Kollegen oder den Betriebsrat deines Sohnes mal unverbindlich bei dem Suchtbeauftragten nachfragen, wie da verfahren wird.

Diwe Firma hat doch einen Suchtbeauftragten. Der propbiert nicht die Suchtmittel aus, sondern soll Süchtige beraten. Geh zu dem hin.....

tamburin 
Fragesteller
 27.08.2010, 17:17

hallo, dies war mit sicherheit nicht hilfreich.ich hoffte es hätte jemand schon erfahrung auf diesem gebiet und könnte weiterhelfen. danke trotzdem für die "bemühung"

Schwierig...

Auf der einen Seite darf man nicht diskrimieren, auf der anderen Seite ist Krankheit ein Kündigungsgrund.

Selbstverständlich muss der AG nicht zustimmmen, da die Behandlung notwendig ist und nicht der Zustimmung bedarf. Wann hast Du Dir denn das letzte Mal eine Genehmigung geholt um zum Zahnarzt zu gehen? (rhetorische Frage...)

Leider findet sich genau so selbstverständlich ein Grund missliebige MA zu kündigen. Es lebe der Neoliberlismus... :o(

Unter dem Strich bleit Euch doch aber keine Wahl. Entweder Entzug und Chance auf einen Neuanfang (mit oder ohne den alten Job), oder aber der stetige Niedergang mit absehbarem Ende und der ebenso sicheren Kündigung, wenn die Sucht auffällt.

Mein (zugegebenermassen leicht gegebener, weil nicht selbst betroffen) Rat: Den Entzug auf jeden Fall und das Gespräch mit dem Drogenbeauftragten suchen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Unternehmen positiv mitspielt. Zumindest wurde uns das Procedere für so einen Fall in der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft beigbracht. Und das wäre es kaum, wenn es ohnehin nie zur Anwendung käme...