Muss der Arbeitsgeber rechtzeitig Bescheid sagen ob er einen befristeten Arbeitsvertrag verlängert?

3 Antworten

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft einfach aus. Der AG ist nicht verpflichtet dem AN vorher Bescheid zu sagen, ob er verlängert oder der AN übernommen wird.

Der AN ist verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf der Befristung arbeitssuchend zu melden. Selbst wenn der AG eine mündliche Zusage für eine Verlängerung/Übernahme gibt, sicher ist das erst wenn der Vertrag unterschrieben ist.

Wenn Deine Freundin schwanger wird, dies dem AG mitteilt und einen befristeten Arbeitsvertrag hat, läuft dieser einfach aus wenn der AG sie dann nicht weiter beschäftigen will. Sagt Deine Freundin dem AG erst einmal nichts und hat eine schriftliche Verlängerung des Vertrags, kann sie vor Ablauf der neuen Befristung nicht mehr gekündigt werden. Sollte sie unbefristet übernommen werden, kann auch keine Kündigung mehr ausgesprochen werden solange das Mutterschutzgesetz greift.

Ja; der Arbeitgeber muss Dir früh genug Bescheid geben, so dass Du Dich vorbereitet beim Arbeitsamt melden kannst und / oder Dich während dieser Zeit noch mit Bewerbungen beschäftigen kannst.

Gruß

Pewe

skychecker  30.08.2015, 15:48

Was verleitet dich hier zu dieser Aussage?

Im Zweifel ist hier klar definiert, wann der Arbeitsvertrag beginnt und vor allem auch, wann dieser ENDET.

Von daher ist für den Arebitnehmer auch klar, dass dieser sich 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden muss.

AnneKrawallo  15.02.2017, 10:04

Hallo Pewe!

was heißt "muss früh genug Bescheid geben" won welchem Zeitraum sprichst du? Auch, wenn die Pflicht der Arbeitsamtmeldung besteht - das ist nun so gestezlich geregelt! Finde ich auch in Ordnung.

Aber, kann der AG mit einer Verlängerung u.U. warten bis 1 Tag oder ganz kurz (was ist hier widerrum kurz?) vor Beendigung? Ich finde hierzu im Netz keine Zetbegrenzung! Mein "noch-Arbeitgeber" verhält sich genau so und hat er wohl auch in der Vergangenheit. Das dies nicht die feine Art ist, darüber brauchen wir nicht zu sprechen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft einfach aus, da bedarf es keiner Kündigung. Der Arbeitgeber braucht auch nicht Bescheid zu sagen. Wenn man wissen möchte, ob man weiter beschäftigt wird oder nicht, muss man schon selber das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Er wird sich dann schon irgendwie dazu äußern.

Durch eine Schwangerschaft wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert, sondern läuft ebenfalls einfach aus. Der Kündigungsschutz greift hier nicht, weil gar nicht gekündigt werden muss.

verlagswesen  31.08.2015, 05:59

So ganz stimmt es nicht, weil befristete Arbeitsverträge nicht zwingend aussagen, ob der Arbeitnehmer übernommen wird oder nicht.