Zwangsweise versetzung beim zoll?

3 Antworten

Ja, das kann passieren, z. B. wenn die Dienststelle geschlossen/verlegt wird, Veränderungen bei den Stellen stattfinden usw.....

Ja, das dürfen sie, wenn es dafür einen zwingenden dienstlichen Grund gibt. Das ist einer der wenigen Nachteile, wenn man Beamter ist.

Als Disziplinarmaßnahme ist das möglich.

Apolon  01.05.2019, 17:34

Beamte dürfen grundsätzlich versetzt werden.

Landesbeamte innerhalb der Landesgrenze.

Bundesbeamte innerhalb von Deutschland.

Für Rheinland-Pfalz gilt folgendes:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/cim/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=z&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BGRP2010V2P29&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

gardelegen1  01.05.2019, 17:37
@Apolon

Hast natürlich recht, aber die Frage war u.a. "zwangsweise". Da bin ich davon ausgegangen, daß der Zöllner Mist gebaut hat und sein Vorgesetzter den Schwachmaten loswerden will.

Apolon  01.05.2019, 17:39
@gardelegen1

Welche Möglichkeiten für eine Versetzung besteht, kannst du im jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtengesetz nachlesen.

Wenn der Beamte "Mist" wie du es nennst gebaut hätte, wäre eine Disziplinarmaßnahme möglich. Evt. sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

furbo  01.05.2019, 20:00

Nein. Es gibt keine Disziplinarmaßnahme "Versetzung"