Ist das nur am Anfang bei der Polizei? Versetzung

4 Antworten

Carlo124, deine Fragen häufen sich ja und alle sind ähnlich ...

Du musst da mal die Theorie von der Praxis trennen. Grundsätzlich ist man als Polizist Landes- oder Bundesbeamter. Arbeitgeber und "Bestimmer" sind also Land oder Bund. Sie sind absolut weisungsberechtigt und du bist weisungsgebunden.

JA - man kann dich jederzeit irgendwo hin schicken und

JA - du müsstest gehen, um nicht deine Entlassung zu riskieren

ABER:

Land und auch Bund als Dienstherr und Arbeitgeber haben KEIN Interesse daran, jemanden unglücklich zu machen und/oder Familien zu zerstören. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, die zur Entscheidung, wer wohin geht, beitragen. Man kann Wünsche äußern und wenn es nicht gerade eine disziplinarische Maßnahme ist, es NICHT zu tun, erfüllt man Wünsche.

Lebensmittelpunkte, Ehepartner, Familie, Kinder, evtl auch Immobilieneigentum (nicht zwingend) zählen schon. Dabei wird mit Sicherheit ein Häuslebauer, der verheiratet ist, 3 Kinder, eine makellose Dienstakte und außerdem seine pflegebedürftige Schwiegermutter im Haus hat, beim Wünsche erfüllen demjenigen vorgezogen, der jung und unabhängig ist, bereits eine Abmahung auf dem Buckel hat und dem man in keiner PD eine Träne nachweint.

Vasteste ....

Es steht einem zudem frei, sich jederzeit auf alle verfügbaren freien Stellen zu bewerben. Versetzungen an sich passieren in der Regel nach Absprache oder sind eben hin und wieder auch "Strafmaßnahmen".

Gruß S.

Sirius66  26.01.2015, 07:40

In Niedersachsen ist letztes Jahr ein Student etwas arg und mit strafrechtlicher Konsequenz auffällig geworden. Er darf weiter studieren, wurde aber an eine andere Akademie versetzt. Verbunden mit vielen Umständen, Kosten usw aber letztendlich doch human. Er hätte auch entlassen werden können. So ist er aus seinem gewohnten Umfeld raus, was einen Menschen IMMER schwächt. Er zahlt 3 Monate doppelte Mieten, seine Mutter ist immernoch sauer auf ihn und der Rest seiner Mitmenschen enttäuscht. Er hat an der neuen PA einen Stempel auf der Stirn und wird kritisch beäugt. Er darf nichtmal einen Fussel auf seiner Krawatte haben und bei der Bewertung der Leistungen wird garantiert nichtmal geblinzelt. Kein schönes Leben aber immer noch eins in Lohn und Brot.

Wer keine Sch* baut, muss auch keine wegschaufeln. Das ist die geltende Regel.

Gruß S.

Theoretisch kannst du als Landesbeamter überall im jeweiligen Bundesland eingesetzt werden. Im mittleren Dienst ist es jedoch erheblich einfacher, an einen Wunschort zu kommen.

Grundsätzlich ist es so, dass man deinem Wunsch entspricht, sofern Bedarf besteht. Wollen mehrere Bewerber an einen Ort, wird dabei oft nach Leistung und sozialen Aspekten ausgewählt.

Du kannst aber davon ausgehen, dass du nach deiner Ausbildung an deinen Wunschort oder zumindest in die nähere Umgebung versetzt wirst. Im höheren Dienst beispielsweise sieht das da schon ganz anders aus - aber das war ja nicht deine Frage.

Carlo124 
Fragesteller
 25.01.2015, 22:59

Ok Dankeschön :) das heißt wenn man der beste ist hat man bessere Chancen zu seinen Wunschort zu kommen als einer der schlechter ist ?

Chekka  25.01.2015, 23:20
@Carlo124

Grundsätzlich ja. Aber wie gesagt: Soziale Aspekte spielen ebenfalls eine sehr große Rolle. Einem Ehemann mit zwei Kindern wird man i.d.R. im Zweifel dem Wunsch eher entsprechen, als einem ledigen Junggesellen, auch wenn letzterer einen besseren Abschluss in der Tasche hat.

Du wirst definitiv nicht immer wieder im Bundesland versetzt! Deine Erstverwendung nach der Ausbild bestimmt der Dienstherr, danach kannst Du dich auf andere Dienststellen versetzen lassen, auch in die Stadt, wo Du die Ausbildung gemacht hast. Bedingung ist nur, dass da ne Stelle frei ist.

Du bist Landesbeamter, heißt also du kannst theoretisch dein ganzes Dienstleben über von einem Ende des Landes ins andere Versetzt werden.

Carlo124 
Fragesteller
 25.01.2015, 21:16

Bist du Polizist ?