Schufa-Eintrag trotz Widerspruch - Schufa reagiert nicht!?

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Meine Frage: Wie kann ich der Schufa Druck machen?

Garnicht. Nicht real inkasso, sondern ihr Mandant, also dein Gläubiger hat Zahlungsverzug eintragen lassen. Ob du widersprichtst oder nicht, der Zahlungsanspruch besteht nun mal und erst mit Forderungsausgleich wird dieser Eintrag entfernt :-O

Gleihes gilt, wenn de real Inkasso nur ihre Bearbeitungskosten anhängig machen - denn dafür wurde ja von ihr Leistung erbracht - über den Grund ihres Auftrags geht es nicht :-O

G imager761

"Real" Inkasso wird doch mit dem Forderungseinzug seitens eines Gläubigers erst beauftragt, nach dem dieser zunächst ergebnislos versucht, dich zu einer Regulierung zu bewegen.

Im Regelfall liegt vor Übergabe an ein Inkassoinstitut bereits ein VB vor. Nun nachdem sich Real Inkasso mit dir in Verbindung setzt und bereits einen SCHUFA-Eintrag veranlasste, widersprichst du die Forderung.

Auseinandersetzungen musst du dich aber zunächst nicht mit der SCHUFA sondern mit dem Inkassoinstitut bzw. dem Gläubiger zur Rechtmäßigkeit der Forderung.

verreisterNutzer  18.08.2012, 16:24

Nein, Real Inkasso hat mir Forderungen gestellt, ohne das der Gläubiger mich zuvor kontaktiert hat. Des Weiteren sehe ich die Kosten als total unangebracht an und bestreite daher diese Forderung.

  • Ein Inkassobüro darf keinen Schufaeintrag veranlassen
  • Ein Schufaeintrag darf nur nach einer titulierten Forderung entstehen.

Nur weil du Widerspruch einlegst heißt es noch lange nicht, das die Inkassofirma das auch akzeptiert. Wenn die der Meinung sind, das sie Recht haben steht der Schufaeintrag solange da, bis alles geklärt ist.

verreisterNutzer  18.08.2012, 16:10

Lt. Schilderung des Fragestellers ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, also schwebend. Schon deshalb stellt sich die Frage, ob die Schufa dennoch das Recht hat, irgendwelche Einträge zu Lasten der Betroffenen vorzunehmen.

Vergleichbar mit Gerichtsverurteilungen: Solange Gerichtsurteile keine Rechtskraft z.B. wegen Revisionsverfahren erlangen, braucht der Verurteilte keine Bussgelder etc..bezahlen.

Du hast Recht, allerdings solltest Du nun einen Anwalt beautragen!

Eine Möglichkeit wäre noch sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.