Zwangsvollstreckung rückgängig machen?

5 Antworten

Da es sich erst um einen Festsetzungsbescheid handelt, droht die Zwangsvollstreckung noch eine Weile nicht. Davor käme nämlich mit einem Abstand von mindestens 6 Wochen zuerst die 1. Mahnung und danach noch mit gleichem Zeitabstand die 2. Mahnung und dann erst nach entsprechendem zeitlichen Abstand die Zwangsvollstreckung. Im Übrigen hat sich vermutlich tatsächlich etwas überschnitten: Der Festsetzungsbescheid ergeht nämlich automatisch durch den Computer. Die Ratenzahlung muss dagegen von einer echten Person erst einmal geschrieben werden. Im Übrigen ist die Festsetzung völlig unabhängig von der Ratenvereinbarung. Mit der Festsetzung wird letztlich gesagt, dass du den festgesetzten Betrag schuldest. das tust du auch, wenn du eine Ratenzahlung über den Betrag vereinbart hast. Ich würde noch 2 Wochen warten, wenn dann die Vereinbarung nicht da ist, dort noch mal melden.

Du kannst Widerspruch und/oder Klage probieren. Aber dennoch bist du zur Zahlung verpflichtet. Bei Nichtzahlung fallen Säumniszuschläge an. Zudem stellt die Nichtzahlung ab einem Zeitraum von sechs Monaten eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ninemaus1106 
Fragesteller
 11.07.2015, 18:07

Ja, ich möchte das ja zahlen. Deswegen habe ich ja die Ratenzahlung vereinbart.

bienchen098  11.07.2015, 18:09
@Ninemaus1106

wie Dougan schreibt: "Schreib ne Mail und ruf an, schildere den Sachverhalt daß Ihr Euch vorher geeinigt hab und es wird keine ZVS geben."

Auf jeden Fall, nur nur schriftlich ! 

du musst schriftlich um ratenzahlung bitten. wenn du nun schon eine zwangsvollstreckungsandrohung am hals hast, wird sicher auch der gerichtsvollzieher drin stehen an den du dich wenden sollst. mit dem kannst du einene ratenzahlung ausmachen.

Ninemaus1106 
Fragesteller
 12.07.2015, 15:49

Nein, es stand dort nur, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde.

laurastern7015  14.07.2015, 06:12
@Ninemaus1106

eingeleitet heißt, der gerichtsvollzieher steht in einigen tagen vor deiner tür und tippt gerade deine aufforderdung zu zahlen.

wenn du berechtigterweise Bammel vor einer Zwangsvollstreckung und dem Gerichtsvollzieher hast (wer hat das nicht..?), dann zahl den <Sch...

und du hast deine Ruhe! Du kommst sowieso nicht drum rum, weil die stärker sind

wie du und ganz Deutschland, weil wir Weicheier uns eben in d i e s e r Angelegenheit alles gefallen lassen. (Legalisierung durch staatlichen Vertrag

des Staatsvertrages durch unseren Staat in Verbindung durch staatlichen Einfluß und staatliche Verfügung..) (seit Einführung des Volksempfängers

anno 1927 abgesegnet durch staatlichen Vertrag)



Das Schreiben über die Zwangsvollstreckung kann als gegenstandslos betrachtet werden. Es kann sein, daß sich da was überschnitten hat. Schreib ne Mail und ruf an, schildere den Sachverhalt daß Ihr Euch vorher geeinigt hab und es wird keine ZVS geben.