Zwangsurlaub nach Kündigung?

5 Antworten

Das Bundesurlaubsgesetz sieht Urlaub zur Erholung vor. im § 7 Abs. 4 steht daher dass Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist.

Wenn also die Möglichkeit (wie in Deinem Fall) besteht Urlaub zu nehmen, braucht der AG diesen nicht auszuzahlen. Du kannst den AG bitten bis zum Schluß arbeiten zu dürfen und den Urlaub ausbezahlt zu bekommen. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.

Davon mal ganz abgesehen wirst Du nicht mehr alle Urlaubstage während der Kündigungsfrist nehmen können und daher zumindest den Rest ausbezahlt bekommen

KiwiKiwi94 
Fragesteller
 28.02.2015, 19:28

Okay,

Mal angenommen sie sagt, ja ich muss in den 14 Tagen wo ich Kündigungsfrist hab die 12 Tage nehmen was passiert mit den restlichen 2 Tagen wo ich dann kein Urlaub in den Kündigungsfrist hab?

Hexle2  28.02.2015, 19:32
@KiwiKiwi94
 ich muss in den 14 Tagen wo ich Kündigungsfrist hab die 12 Tage nehmen

Wie soll das denn gehen? Wieviele Arbeitstage hast Du denn in der Woche? Du arbeitest doch keine 7 Tage.

Bei einer 5-Tage-Woche bleiben Dir noch zwei Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche bleibt nichts übrig.

KiwiKiwi94 
Fragesteller
 28.02.2015, 19:36
@Hexle2

Alles klar danke.

Sie kann dich zwingen, den Resturlaub zu nehmen. Im Februar kann man noch keine 12 Tage Urlaub haben. Du hast es versäumt, den Urlaub bis zum 31.12. zu nehmen. Selber schuld. Die Rechtslage ist da ganz eindeutig. Deine AG hätte deinen Resturlaub sogar verfallen lassen können, weil du ihn nicht bis zum 31.12. genommen hast.

KiwiKiwi94 
Fragesteller
 28.02.2015, 19:30

In der Probezeit hatte ich doch gar kein anspruch auf Urlaub wie hätte ich ihn nehmen sollen wenn sie mich vor ende der Probezeit kündigt?

KiwiKiwi94 
Fragesteller
 28.02.2015, 19:32
@KiwiKiwi94

Ich hätte dazu sagen sollen das ich erst im Oktober angefangen habe.

calimera90  01.03.2015, 12:28
@KiwiKiwi94

Im Oktober??? Wie in aller Welt kommst du denn dann auf 12 (!) Urlaubstage? Da kann doch was nicht stimmen.

KiwiKiwi94 
Fragesteller
 01.03.2015, 12:45
@calimera90

Pro Monat stehen dir 2 Urlaubstage zu. In 6 Monaten komm man auf 12 Tage? Was glaubst du wieso so man mindestens 24 Urlaubstage im Jahr hat?????????

calimera90  01.03.2015, 13:11
@KiwiKiwi94

Da rechne ich nur 11 Tage. Du hörst doch am 15.03. auf.

Nein, das entscheidet Deine Chefin. Sie hat Dir gekündigt und Dich ab sofort von der Arbeit frei gestellt.

Das darf sie - so ist die Rechtslage

Wenn der Arbeitgeber dir den Urlaub nicht auszahlen will muss er genommen werden, da bist du leider auf das Wohlwollen deines Nocharbeitgebers angewiesen.

Sie muss dich nicht doppelt bezahlen (Arbeit + Urlaubsansprüche), also kann sie verlangen, dass du den Urlaub nimmst.