Zwangsurlaub bezahlt oder nicht?
In unserer Firma (IG Metall) muss ich eine Woche daheim bleiben, weil die Maschinen zwegs Wartung ausfallen. Es wird nichts produziert in unserer Abteilung. Wie ist es mit Gehalt? Bekomme ich es ganz normal gezahlt? Werden 5 Tage Urlaub von meinem Urlaubsanspruch abgezogen ?
2 Antworten
Werden 5 Tage Urlaub von meinem Urlaubsanspruch abgezogen ?
Nein, das geht nicht.
Diesen "Zwangsurlaub" hat der Betrieb zu verantworten und nicht die Arbeitnehmer.
Du wolltest arbeiten, konntest und durftest aber nicht. Da war der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich jetzt so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen, man muss auch nicht nacharbeiten und Urlaubsabzug geht sowieso nicht.
Das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.
Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.
Das ist richtig, wenn es "richtig" gemacht wird.
"Richtig" ist aber nicht einige Tage oder z.B. zwei Wochen im Voraus. Das muss längerfristig angekündigt sein.
Ja. Aber über die Zeit der Vorankündigung oder der sonstigen Umständen schreibt der Fragesteller ja leider nichts.
Daher kann man auch nicht pauschal sagen ob legal oder illegal.
Dieser "Zwangsurlaub" wegen Maschinenausfalls kann nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Diese Zeit ist vom Arbeitgeber zu bezahlen, ohne dass Dir / Euch dafür Urlaubstage angerechnet werden dürfen. Das unternehmerische Risiko trägt der Arbeitbeger .
Der Arbeitgeber könnte die Wartung aber auch langfristig eingeplant haben und dafür „Betriebsurlsub“ anordnen.
Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.
Der Arbeitgeber könnte die Wartung aber auch langfristig eingeplant haben und dafür „Betriebsurlsub“ anordnen.
Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.