Zwangsurlaub bezahlt oder nicht?

2 Antworten

Werden 5 Tage Urlaub von meinem Urlaubsanspruch abgezogen ?

Nein, das geht nicht.

Diesen "Zwangsurlaub" hat der Betrieb zu verantworten und nicht die Arbeitnehmer.

Du wolltest arbeiten, konntest und durftest aber nicht. Da war der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich jetzt so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen, man muss auch nicht nacharbeiten und Urlaubsabzug geht sowieso nicht.

Das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
emib5  05.12.2018, 20:49

Der Arbeitgeber könnte die Wartung aber auch langfristig eingeplant haben und dafür „Betriebsurlsub“ anordnen.

Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.

Hexle2  06.12.2018, 05:33
@emib5
Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.

Das ist richtig, wenn es "richtig" gemacht wird.

"Richtig" ist aber nicht einige Tage oder z.B. zwei Wochen im Voraus. Das muss längerfristig angekündigt sein.

emib5  06.12.2018, 08:52
@Hexle2

Ja. Aber über die Zeit der Vorankündigung oder der sonstigen Umständen schreibt der Fragesteller ja leider nichts.

Daher kann man auch nicht pauschal sagen ob legal oder illegal.

Dieser "Zwangsurlaub" wegen Maschinenausfalls kann nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Diese Zeit ist vom Arbeitgeber zu bezahlen, ohne dass Dir / Euch dafür Urlaubstage angerechnet werden dürfen. Das unternehmerische Risiko trägt der Arbeitbeger .

emib5  05.12.2018, 20:50

Der Arbeitgeber könnte die Wartung aber auch langfristig eingeplant haben und dafür „Betriebsurlsub“ anordnen.

Das wäre m. M. nach auch rechtlich möglich, wenn es richtig gemacht wird.