Darf die Gewerkschaft nicht Gewerkschaftsmitglieder von der bevorsteh Lohnerhöhung ausschliessen?
Hallo an Alle
Ich habe eine frage wegen einer Drohung von unserem IG Metall Gewerkschaftssekretär. Zu meiner Person ich bin in unserer Firma im Betriebsrat als Mitglied gewählt und bin aber kein IG Metall Gewerkschaftsmitglied. Der Gewerkschaftssekretär versucht schon seit 1 Jahr mich als Mitglied zu werben ich möchte das nicht. Nun hat der Gewerkschaftssekretär letzte Woche mir gedroht das es die Nächste anstehende Lohnerhöhung nur für Mitglieder der IG Metall bekommen sollen. Der Gewerkschaftssekretär möchte der Geschäftsleitung mitteilen das es keine Lohnerhöhung für Nichtmitglieder geben soll. Meine frage kann er das und ist das Rechtens was er machen will ? Die Geschäftsleitung kann die so etwas zustimmen ? Es ist doch demjenigen überlassen ob er Mitglied wird oder nicht der Gewerkschaftssekretär darf sich doch nicht zwischen dem Arbeitgeber / Nehmer mischen oder ?
ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten und vebleibe.
5 Antworten
Das Verhalten des Gewerkschaftssekretärs spricht Bände und entbehrt jeder Grundlage.
Lassen Sie sich nicht verunsichern - und treten Sie unter solchen Umständen nicht in die Gewerkschaft ein!
Peter Kleinsorge
Dieser Gewerkschaftssekretär hat nicht zu bestimmen, ob der Arbeitgeber den Nichtmitgliedern die höheren, vereinbarten Tariflöhne bezahlt oder nicht.
Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Der Gewerkschafter sucht nur zahlende Mitglieder.
In den meisten Firmen erhalten die Nichtmitglieder nach Tarifabschlüssen auch die Erhöhung.
Die Gewerkschaft darf niemand von der Lohnerhöung ausschließen. Allerdings bedeutet es nicht, dass der Tarifvertrag der von den Gewerkschaften ausgehandelt wurde, die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ausschließt. Meistens sind auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder tarifgebunden.
Einfachtes Beispiel ist, der Tarifvertrag ist im Arbeitsvertrag genannt und dort steht eine Bezugnahmeklausel, wie bezahlt wird.
Selten gelten auch allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Du solltest als Betriebsrat Dir ein Trittbrett bereitlegen und den Gewerkschaftsmitgliedern deutlich sagen, dass Du aufgrund Deiner fehlenden Gewerkschaftszugehörigkeit Dir die Freiheit herausnehmen wirst auch gegen die Vorstellungen zum Kollektivarbeitsrecht der Gewerkschaft zu agieren. In jedem Fall solltest Du das Schachern um Posten der Gewerkschaftsmitglieder offen anprangern.
Da inzwischen in der Zeitarbeitsbrance ein DGB Tafvertrag abgeschlossen wurde, gehört dieser Vertrag auch dazu Zwangsarbeit mit Hilfe des DGBs anzuprangern.
Der DGB schließt Tarifverträge ab, wo er kaum MItglieder hat.
Nicht die Gewerkschaften entscheiden,ob Nichtgewerkschafter in den Genuss von Lohnerhöhungen kommen,sondern letztendlich die Arbeitgeber.
Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder,aber viele Arbeitgeber geben die Vorteile auch an Nichtmitglieder weiter,dadurch verhindern sie unter Umständen,dass noch mehr Arbeitnehmer in die Gewerkschaften eintreten.
Genau anders herum ist es: die Gewerkschaft darf Tarifverträge nur für ihre Mitgleder abschließen. Geht ja gar nicht anders.
Es liegt am Arbeitgeber, ob er die Vorteile auch für die anderen gewährt.
Meistens tut er das auch, mehr oder weniger bereitwillig. Wenn er es nicht tun würde, würde er nämlich dafür sorgen, dass die Beschäftigten reihenweise in die Gewerkschaft eintreten würden. Was ja eigentlich auch korrekt wäre.
Ich setz mal noch eins drauf: wenn du als Betriebsrat Gewerkschaftsmitglied wärst, dann wüsstest du solche Dinge.