Urlaubsanspruch bei Kündigung nach 30.6. im Tarifvertrag IG Metall NRW?

1 Antwort

https://www.igmetall.de/tarifinfo-urlaub-geregelt-durch-tarifvertrag-894.htm

Also 30 Tage Jahresurlaub

30 Tage durch 12 Monate sind 2,5 Tage pro Monat

2,5 *6,5 (da Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, und 15. Juli) sind 16,25 Tage für das Jahr 2016

abzüglich der Urlaubstage, welche er bereits im Jahr 2016 genommen hat, AUSSER er hat bis März 2016 noch Resturlaub von 2015 genommen.

So würde ich das jetzt ganz pauschal rechnen....

Ich übernehme natürlich keine Haftung :D

es zählen als Urlaubsanspruch nur volle Monate; 

halbe Tage Urlaub gibt es auch nicht

Hmm, aber meines Wissens nach besteht nach der 1. Jahreshälfte Anspruch auf vollen Urlaub... das ist ja die Krux an der Sache, da greift diese 1/12 Regelung nicht... oder?