Zwangssicherungshypothek bei Zwangsversteigung begleichen?

1 Antwort

Sofern aus dem ersten Rang betrieben wird, werden alle Belastungen der Rangfolge nach soweit bedient, wie das Meistgebot das hergibt.

Die Eintragungen die keine Befriedigung erlangen, gehen mit dem Zuschlag unter.

Wird aus einem nachrangigen Recht betrieben, bleiben vorrangige Rechte bestehen, sofern sie dem Verfahren nicht beigetreten wären und sind vom Meistbietenden zu übernehmen.