Zwangssicherungshypothek bei Zwangsversteigung begleichen?
Guten Tag,
ich habe mich schon viel belesen, aber leider zu meiner speziellen Frage keine verständliche Antwort gefunden.
Ein Grundstück wird zwangsversteigert, woraufhin ich mir das Grundbuch anguckte, um eventuelle finanzielle Lasten/Schulden einzusehen.
In der Dritten Abteilung sind nun neun (!) Einträge "Zwangssicherungshyphotek" für unterschiedliche Gläubiger. Kein Eintrag ist durchgestrichen oder ähnliches. Sind die für mich als Käufer relevant? Sind das Schulden, die ich als Käufer übernehmen müsste?
Summiert ergeben die Einträge Summe X. Ist mein Gebot bei der Zwangsversteigerung unter X, habe ich die Differenz zusätzlich zu meinem Gebot zu bezahlen?
Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
Sofern aus dem ersten Rang betrieben wird, werden alle Belastungen der Rangfolge nach soweit bedient, wie das Meistgebot das hergibt.
Die Eintragungen die keine Befriedigung erlangen, gehen mit dem Zuschlag unter.
Wird aus einem nachrangigen Recht betrieben, bleiben vorrangige Rechte bestehen, sofern sie dem Verfahren nicht beigetreten wären und sind vom Meistbietenden zu übernehmen.