Muß man bei einer Zwangsversteigerung von einem Haus das Geld sofort in Bar bezahlen?

8 Antworten

Ne! Kredit beantragen nachdem der Zuschlag erteilt wirde, könnte mächtig in die Hosen gehen! Da sollten Sie rechtzeitig vorher von Ihrer Bank eine klare Zusage haben, damit Sie zum Verteilungstermin das Meitsgebot auch begleichen können. Steht im Termin Ihr Gekld nicht bereits, geht es "ratz fatz" in die Anschlußversteigerung, bei dxer sie dann der Gekniffene sind. Zum Termin erwartet man von Ihen 10 % des Verkehswertes in Form einer Bankbürgschaft oder eines LZB-Schecks, falls Sie den Betrag nicht vorher als Sicherheitsleistung an das Amtsgericht überwiesen haben.

Wenn man ein Haus erwerben möchte, ist man immer gut beraten vorher die Finanzierung zu klären. Bei einem Erwerb aus der Zwangsversteigerung ist das auch so. Im Versteigerungetermin ist es häufig notwendig, 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit zu leisten. Ich mache das immer so, dass ich diesen Betrag vorab an das Gericht überweise.

Solltest du im Termin dann Meistbeitender beliben, ist der Rechstbetrag (Meistgebot minus Sicherheitsleistung) bis zum Verteilungstermin zu zahlen. Dieser ist 4 bis 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin.

Was ist wenn man nach 3 Monaten immer noch im Grundbuch steht. Und erfahren hat,das der Käufer seine eigenen finanziellen Verbindlichkeiten nicht nach kommt.Wem gehört das Haus? Ist man immer noch Eigentümer,so lange man im Grundbuch steht?

@Moeppel2016

Mit dem Zuschlag ist der Meistbietende Eigentümer. Das Grundbuch wird damit unrichtig. Wenn das Meistgebot nicht bezahlt wird, wird das Objekt auf Antrag des Gläubigers erneut versteigert.

Nach der Versteigerung wird der Übergabetermin vom Versteigerer festgelegt. An dem Termin ist das Geld zu bezahlen. Das wird sehr kurz sein. Erst nach dem Zuschlag sich um einen Kredit zu bemühen wird da sicherlich nicht reichen.

Zudem muß Du, wenn Du ein Gebot abgibst eine Sicherheitsleistung erbringen (z.B. 10 % des Verkehrswertes). In der Regel eine Bankbürgschaft, d.h. eine Erklärung deiner Bank, daß Du das Geld hast, bzw. daß die Bank diese Sicherheit auf Verlangen auszahlt. Daher mußt Du vor der Versteigerung mit Deiner Bank reden.

Der "Übergabetermin" für das Objekt wird vom Gericht nicht festgesetzt. Darum muss sich der Erwerber schon selber kümmern.

 oder kann man nachträglich einen Kredit beantragen

Das wäre schon leichtsinnig, oder? Was passiert, wenn Dir nach erfolgreicher Ersteigerung kein Darlehen gewährt wird?

Dann kann vermutlich gleich die nächste Zwangsversteigerung beantragt werden.

Den Kredit benötigst Du vor dem Zwangsversteigerungstermin, zumal Du auch eine entsprechende Sicherheit vor dem Termin nachweisen musst.

Eine Barzahlung ist unzulässig. Das Geld muss bis zum Verteilungstermin gezahlt werden, der etwa 6 Wochen nach dem Zwangsversteigerungstermin liegt. Geeinigt sollte man sich mit der Bank schon davor haben. Allein wegen der Sicherheitsleistung.