Zwangseinweisung bei Suizidalität?

5 Antworten

Soweit ich weiß, kannst du einfach bei der Polizei Bescheid sagen. Wenn es kein akuter Notfall ist (also wenn die Frau nicht schon mit einer Rasierklinge in der Badewanne liegt oder sich schonmal ein Seil gesucht hat), dann ruf dort nicht über die 110 bzw. 112 an, sondern such die normale Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle aus dem Telefonbuch oder Internet raus.

Es könnte ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, der Unterbringungen veranlassen kann zur Abwehr von Schaden an Gesundheit oder Leben. Gegen den Willen kann die Betreuung nur eingerichtet werden, wenn ein Gutachten ergibt, dass sie keinen "freien Willen" hat

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freier_Wille

Aber vielleicht erklärt sie sich ja zum eigenen Schutz auch mit einer Betreuung einverstanden.

Ein Abschiedsbrief rechtfertigt keine Zwangseinweisung. Das wäre zum Beispiel, daß dich die Feuerwehr vom Dach holen muß, bevor du runterspringst oder du mit aufgeschlitzten Arterien in der Badewanne gefunden wirst.

Ich denke du kannst dich der Therapeutin anvertrauen und es wird sicher eine Lösung gefunden werden. Eventuell auch ein stationärer Aufenthalt, aber nicht in der geschlossenen Abteilung

Hallo, bei mir war die Situation sehr ähnlich, nur dass ich es ,,versucht" habe, es aber nicht durchgezogen habe. Auch ich hatte den Brief fertig geschrieben und hab dann aber mit meiner Therapeutin geredet. Nach der Sitzung wurde ich direkt eingewiesen. Meine Eltern wurden angerufen, die von allem nichts wussten, und wurden aufgeklärt. Dann musste ich Zuhause Sachen packen und zack, war ich in einer Klinik.

Das war aber letztendlich nicht so schlimm. Ich fand Die Zeit dort nicht schlecht und habe viele Erfahrungen sammeln können. Dort waren alles Leute wie ich und wir hatten uns alle verstanden. Ich habe sogar echt gute Freunde gefunden.

Besteht eine Gefährdung für sie oder auch für andere, weil sie diese angreift, kann eine Zwangseinweisung angeordnet werden.