Zwangseinweisung in psychiatrischer Klinik

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieso kann sich eine Mutter in diesem Land erlauben den vater auszuschalten? Wieso kann sie sich das erlauben dem Kind den Vater vorzuenthalten Und für die Fehler der Mutter soll der Vater nun 1500 Euro zahlen. Nee der Vater muss alles tun um die Tochter vor der Mutter zu retten!! Wieso zahl der Vater für die Mutter UH? Der soll zum Anwalt gehen und sich für sein Kind einsetzen mit allen rechtlchen Mittel die ihm zur Verfügung stehen, Dieser Mutter muss man das Handwerk legen!! es muss das möglich sein das der Vater zu seinem Kind kann ich kann mir nicht vorstellen das der Vater diese Geld zu zahlen hat, denn die Mutter hat ja die Einweisung gewollt. Der Vater muss sich unbedingt einen Anwalt holen. Unbedingt!!!!

fraule 
Fragesteller
 29.05.2011, 08:59

Hallole, danke lilli2007...... Das große Problem ist, dass er seit 3 Jahren als Fernfahrer arbeitet und nur Sonntags Zeit hat. Er wird deswegen das Kind auch nie bekommen. Ihm sind halt immer die Hände gebunden...er ist nur der Zahlemann. Er war auch schon beim Anwalt wegen des Unterhaltes, er meinte, das wäre okay...die Mutter müsse halt dann einen Anteil ans Jugendamt bzw. an die Psychiatrie zahlen. Wobei wir glauben, dass die Psychiatrie von der Krankenkasse gezahlt wird, oder ???? Also verprasselt die Mutter die Kohle...

LG fraule

lilli2007  29.05.2011, 10:06
@fraule

Dann muiss er sich Urlaub holen um seine Angelegenheiten zu regeln. der soll sofort den Uh einstellen. Der muss zum Ra. Sicher bezahlt die Kasse diesen Aufenthalt. Der soll sich kümmern. es geht hier um sein Kind!! Das hat ja Schäden für sein Leben. Das Kind muss ihm wichtiger sein als seine Arbeit. ich weiß das sagt man immer leicht. Der soll sich Urlaub nehmen und handeln. Später wird er es bereuen, wenn das kind irreversible seel. schäden hat

und das ist der ganze fehler an diesem system^^

DAS, fraule, ist das DEUTSCHE RECHTSSYSTEM, DAS sind deutsche RICHTER...

einzige möglichkeit jetzt noch: gegenklage... da der vater kein einspruchsrecht bei der einweisung hatte, hat die mutter nun auch nicht das recht, die (vollen) kosten ihm zu übertragen...

selbst ohne sorgerecht und umgangsrecht usw. kann es jedoch sein, dass er zumindest einen teil dieses geldes zahlen muss... jedoch erscheinen mir hier 1500 euro etwas viel, wobei berücksichtigt werden sollte, dass eine solche einweisung bei tatsöchlichem handlungsbedarf eigentlich die krankenkasse übernehmen müsste....

'ist zwar von fall zu fall unterschiedlich, wer die kosten warum trägt, jedoch sind 1500 euro ein klarer fehler! also anwalt her und klage her!

Den Anwalt hätte er sixch schon längst nehmen müssen. Das Problem ist, mittlerweile hat die Frau vollendete Tatsachen geschaffen. Wer weiß, welche Vorstellungen das Mädchen mittlerweile von ihrem Vater hat.

Hey,

Ja unbedingt nen Anwalt nehmen .. mehr kann man dazu jetzt glaub ich nicht sagen =)

Liebe Grüße, Flupp

Hallo, ganz lieben Dank für eure megaschnellen Antworten.

Uns tut das Mädchen auch sehr Leid. Der Vater durfte es bisher in der Klinik nicht einmal besuchen, hat Mutter verboten.

PS. Noch was zur Mutter: 4 Kinder von 4 verschiedenen Vätern, häufiger Partnerwechsel mit nächtlicher "Rumzieherei" und ständiger Umzug mit den Kindern. Einmal wurde auch ein Hund für die Kinder gekauft, der kam beim nächsten Umzug allerding wieder ins Tierheim. Wir haben das Gefühl, dass ihr ihre eigenen Kinder langsam auch "lästig" werden. Das Jugendamt hat sich nun wenigstens auch eingeschaltet.

Nun, wir sind gespannt, was sich da noch so entwickelt und ob alles gut wird.

Habe jedenfall eure Antworten unserem Freund schon weitergeleitet. Nochmals lieben Dank :-))))))))))