akute Suizidalität KO-Kriterium für öffentlichen Dienst?
Hey,
für den öffentlichen Dienst (eine Verbeamtung) sollte man ja bestenfalls keine psychiatrischen Erkrankungen vorweisen. Der Amtsarzt entscheidet ja letzten Endes individuell, aber ist das Vorliegen einer akuten Suizidalität mit anschließendem kurzen Klinikaufenthalt erfahrungsgemäß ein Ausschlusskriterium oder wird da eher drber hinweg gesehen.
LG DS69
3 Antworten
Bei akuten Gedanken an Suizid wäre zunächst ärztliche und therapeutische Hilfe dringend geboten.. Nach vielleicht einem kurzen Krankenhausaufenthalt sollte weitere ambulante Behandlung erfolgen. Wenn diese erfolgreich ist und man vielleicht medikamentös richtig eingestellt wurde, könnte es sein, dass man auch im öffentlichen Dienst eingestellt wird.
Das glaube ich nicht, wenn Manfred den Job geeignet ist. Evtl. bekommt man sogar aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Schwerbehindertenausqeis. Dieser kann sogar von Vorteil sein,da jeder Arbeitgeber eine gewisse Quote behinderter Menschen einstellen muss.
der Amtsarzt wird es ggf. nicht als Ausschlusskriterium sehen wenn die psychische Erkrankung behandelt wurde und eine einmalige Sache war..., aber was ist mit der PKV? Da kann es tatsächlich Probleme geben...
inwiefern? Wegen den Beiträgen?
ja und ob sie dich überhaupt versichern...- am besten mal bei der Verbraucherzentrale beraten lassen
Die Tauglichkeit wird laufbahnbezogen festgestellt. Für den Polizeivollzugsdienst ist man mit einer Vorerkrankung tendenziell eher untauglich als für den kommunalen Verwaltungsdienst o.ä.
aber wahrscheinlich ist es dann eher nicht mehr?