ZVK öffentlicher Dienst

1 Antwort

Rechtens ist es. Sei froh das du eine Zusatz-Rente bekommst und gut im Alter leben kannst, als manch anderer der sowas  nicht hat. Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde die Verlagerung der Steuerlast ins Alter auch für die betrieblichen Rentenmodelle eingeführt. 

Da die steuermindernden Versorgungsfreibeträge für Rentner bis 2040 vollständig aufgehoben werden sollen, erfolgt eine kontinuierliche Absenkung. Dadurch unterliegen auch die betrieblichen Altersvorsorgen in zunehmendem Maße der Steuerpflicht.  Zwischen 2021 und 2040 wird der Versorgungsfreibetrag jährlich um 0,8 % gesenkt, bis zum vollständigen Wegfall. Zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag wird ein Pauschalzuschlag für den Arbeitgeberanteil an der Betriebsrente (2005 belief er sich auf 900 Euro) abgezogen.

In den meisten Fällen wurde auf anfallende Betriebsrente bereits Lohnsteuer bezahlt. Wird also eine Betriebsrente fällig, die auf einem steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für den Rentner nach Paragraf 22 des EStG nur Steuer in Höhe des Ertragsanteils an. Die Umlagen wurden bereits versteuert, vom Arbeitgeber pauschal und vom Arbeitnehmer im Zuge der Gehaltsabrechnung. Ebenfalls nur nach Ertragsanteil wird Rente aus Pflichtbeiträgen vor 1978 besteuert.

Wurde die Rente aus steuerfreien Umlagen finanziert, unterliegt sie zu 100 % der Steuerpflicht. Ebenso müssen steuerbefreite Pflichtbeiträge des Arbeitgeber vollständig versteuert werden.

Zudem sind Rentner seit dem Jahr 2004 verpflichtet die allgemeinen Arbeitnehmer-Sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) prozentual von Ihrem Betriebsrentenvolumen abzuführen. Ist meiner Meinung nach einfach nur unfair, aber was ist schon fair.