Zustellung vom Gericht alte Anschrift?
Ich und meine Ehefrau die aus den Ausland kam durch ein Visum und dadurch den Aufenthaltstitel erhielt. Nach 6 Monaten haben wir uns Getrennt und sie ging ins Ausland zurück. Ich meldete sie von der Gemeinsamen Wohnung ab in Deutschland. Ich reichte dann im Ausland die Scheidung und gab somit die Anschrift im Ausland an die bei ihren Eltern war. Nach 3 Monate kam sie zurück nach Deutschland. Sie hat einen Anwalt geholt es ging um ein Strafverfahren gegen sie. Mein Anwalt hat ihren Anwalt um eine Anschrift gebittet und sie Aufmerksam gemacht auf das Scheidungsverfahren im Ausland sie gab keine neue Anschrift an. Im Strafverfahren gegen sie sagte sie wolle zurück in den Kosovo. Monate später hatte ja keine Adresse bekommen wurde ihr die Scheidung im Ausland zugestellt ihr Bruder hat es angenommen. Dann hat sie aber einen deutschen Anwalt beauftragt die Scheidung in Deutschland zuführen. Obwohl es im Ausland anhängig ist. Sie hat mehrmals den Wohnort geändert ich kann sie ja nicht verfolgen wo sie wohnt gar kein Kontakt vorhanden. Könnte die Zustellung jetzt Rechtskräftig werden ich hatte ja nur die Alte Adresse und sie hat bewusst keine Anschrit genannt. Und kann ich das Familiengericht in Deutschland darauf hinweißen das die Scheidung im Ausland anhängig ist und auch Original Dokumente wie die Heiratsurkunde. Und das diese Anwaltskanzlei vor hat trotz wissen ein zweites Verfahren zu beantragen könnte man es verhindern?
3 Antworten
Hallo
Laut folgendem Urteil des OLG Hamm wäre vorerst kein Verfahren in Deutschland möglich:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2017/3_UF_106_16_Beschluss_20170106.html
Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, das Familiengericht entsprechend darauf hinzuweisen.
Ihre Anschrift im Ausland musst du über die lokalen Behörden ermitteln, da hilft dir wenn du das nicht selbst kannst ein entsprechender Auslandsanwalt.
Eventuell kannst du auch über online-Datenbanken selbst suchen. Auch das Konsulat ihres Landes in Deutschland kann helfen.
Den Rest deiner Frage verstehe ich nicht ganz. Bei einer Strafanzeige deinerseits versucht das Gericht/ eher die Staatsanwaltschaft ihre Adresse zu ermitteln. Diess Kosten muss sie bei Verurteilung tragen, du musst dich darum nicht weiter kümmern.
Das kommt ein wenig darauf an, was Dein Ziel ist: willst Du schnell geschieden werden, so solltest Du prüfen, ob eine Scheidung schneller im Kosovo oder schneller in Deutschland erfolgt. Wenn Du gute Beziehungen im Kosovo hast, geht es da wohl am schnellsten. Ob es aber große Probleme gibt, wenn das Gericht im Kosovo Deine Frau nicht finden kann, weiß ich nicht. Andererseits ist es so: solange das Scheidungsverfahren im Kosovo anhängig ist, kannst Du in Deutschland offiziell kein zweites Scheidungsverfahren betreiben. Wenn sich die Sache im Kosovo also möglicherweise jahrelang hinzieht, sieht es schlecht aus mit Deiner Scheidung. Dann wäre es besser, die Scheidung in Deutschland laufen zu lassen und das Gericht über das Verfahren im Kosovo gar nicht zu informieren. Wenn Deine Frau in Deutschland einen Anwalt hat, der sie auch im Scheidungsverfahren vertritt, ist das viel wert. Denn dann kann sie so oft umziehen oder unbekannten Aufenthalts sein wie sie will - alle Gerichtspost wird rechtskräftig ihrem Anwalt zugestellt.
Das wird dir alles dein Anwalt beantworten können.