Zusammenziehen mit der Verlobten?

5 Antworten

Habe eben euer alter gelesen,dann kann man ja eine Schwangerschaft in der Regel einmal ausschließen !

Denn das würde ein wichtiger Grund für einen Umzug sein und demzufolge auch für die Kostenübernahme. Alleine eine Verlobung wird hier für die Kostenübernahme nicht ausreichen,da würde eine Heirat mit Sicherheit etwas bewirken.

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft ist ein "wichtiger Grund" für einen Umzug ( § 22 SGB II ). Dazu muß man nicht verheiratet sein. Ganz im Gegenteil - solange ihr nicht verheiratet seid und einer von euch Geld verdient, kann dieses im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht beim jeweils anderen angerechnet werden - so lange keine gemeinsamen Kinder im Spiel sind ( § 7 Abs. 3a SGB II).

Sogar den Umstand, daß ihr verlobt seid, dürft und solltet ihr dem Jobcenter verschweigen.

Nur mal so als klitzekleiner Denkanstoß:

Wie wäre es denn mit arbeiten gehen? Oder seid Ihr beide krank und könnt nicht arbeiten?

muckix7 
Fragesteller
 24.03.2014, 18:07

Danke für die hilfreiche Antwort ! Wir sind beide 59 Jahre alt, bekommt man da noch Arbeit? Wohl kaum.

Da ihr keine Leibeigenen der Arge seid, kann euch auch niemand vorschreiben, wo und mit wem ihr wohnt. Euer Problem ist wohl eher die Finanzierung. Aber eine gemeinsame Wohnung dürfte doch in der Regel günstiger sein als zwei einzelne Wohnungen.

Ob es Umzugskostenbeihilfen gibt, weiß ich nicht. Ansonsten müsstet ihr eben auf den Umzug sparen.

Entschuldige bitte! Ihr habt beide keine Job und denkt an heiraten? Auf was wollt ihr den eure gemeinsame Zukunft aufbauen. Bitte tut Euch und uns den Gefallen und heiratet erst, wenn wenigstens einer von euch einen gesicherten Job hat!

Den Rest beantwortet dir bei der Arge dein zuständiger Sachbearbeiter!