Erstausstattung trotz umzug in eine unangemessene wohnung?
Hallo alle zusammen,
Ich bin derzeit arbeitslos und muss aus der Wg raus, weil meine Mitbewohnerin mit ihrem Freund zusammen ziehen will.
Ich beziehe derzeit ALG2 und habe nur noch 4 Wochen zeit eine Wohnung zu finden. Ich habe jetzt von einer Baugenossenschaft einen Wohnungsvorschlag bekommen, der aber 40€ höher als ist, als das was die Arge für angemessen hält. An sich ist es okay von denen aus, dass ich diese nehme. Ich muss nur die 40€ aus meiner Tasche zahlen. Dazu kommt noch die Kaution und die Umzugskosten, die ich selbst zahlen muss, da sie nicht einsehen das zu zahlen, da die Wohnung nicht angemessen sind. Was ich persönlich eine Sauerei finde.
Nun gut jetzt stellt sich mir die Frage. Habe ich trotzdem ein Recht auf Erstausstattung?
Habe in der Wg Waschmaschine, Staubsauger etc. Mitbenutzt von meiner Mitbewohnerin.
3 Antworten
Frag am besten dort nach, das kann man so pauschal ohne weitere Infos nicht sagen. Das die Kosten für den Umzug nicht gezahlt werden findest du eine Sauerei? Ich finde das vollkommen ok und auch zumutbar. Ich empfinde die Einstellung eher als Sauerei....
also ich wüsste nicht, dadss ich dich nach deiner empfindung gefragt habe? ich bin hochgradig sehbehindert habe 11 monate gearbeitet um in diesem loch zu landen. konnte die ausbildung nach 5 monaten nicht weiter machen. bin kein schmarotzer den nach 3 wochen hatte ich einen anderen ausbildungsplatz der aber erst jetzt zum 1.4. beginnt. bin seit dem 1.12.14 arbeitslos ich muss die zeit nur überbrücken. habe anfang januar erfahren, dass ich aus der wg raus muss. mir bleiben also 3 monate für die wohnungssuche und den umzug dahin. also darf ich mich wohl beschweren dass ich stinksauer bin dass ich dem umzug komplett zahlen muss bei 175€ die ich zum leben bekomme oder? blindengeld brauch ich für die formulare da ich sie selber nicht azsfüllen kann und jemanden dafür bezahlen muss. mir rennt die zeit davon und du haust hier ne dumme antwort raus! ich bin nicht in der lage in zeitungen, internet etc. schnell zu suchen. also erzähl du mir nicht was du s*heiße empfindest weil ich kann dir ein lied davon singen !!!
Eine Erstausstattung gibt ggf. bein ersten Auszug aus der elterlichen Whg. das liegt bei Dir nicht vor.
beachte wenn Du in die nichtgenehmigte zu teure Whg. ziehst werden auch nicht die gesamten Nebenkosten übernommen..
ok. :) evtl. kannst Du untervermieten?, wenigsten Zeitweise?.. oder kurzfristig..nur mal am Wochenende ? .. m.l.G. ;)h
es ist ja nur für 2 monate. ab dem 1.4. bin ich ja dann nicht mehr auf alg2 angewiesen. untervermieten würde sich nicht lohnen :)
dann wünsche ich Dir das Du die 2 Monate gut überbrückst und nicht hungern mußt :'( aber für eine tolle Whg. lohnt es sich , sich mal etwas einzuschränken ..
wünsche Dir alles Gute .. m.l.G. ;)himako
danke warst als einzigster hier eine große hilfe! :D
ja das weiss ich :) danke