Umzug in eine andere Stadt trotz ALG1

2 Antworten

1.) Wenn dein ALG - 1 ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen reicht,dann musst du nur eine schriftliche Veränderungsmitteilung an die Agentur für Arbeit schicken.

2.) Das kommt auf die Höhe deines ALG - 1 an,ggf.auch ohne Sozialleistungen Anspruch auf Erstausstattung.

3.) Das kommt wie gesagt auf dein Hilfebedürfnis an,wenn du zusätzlich zu deinem ALG - 1 auch noch eine ALG - 2 Aufstockung beantragen musst,dann hast du die Zustimmung des derzeitigen Jobcenters einzuholen,sonst kannst du Umzugskosten,zinsloses Darlehn für die Kaution gleich vergessen.

4.) Das kommt dann auch darauf an,wenn ihr kein ALG - 2 zusätzlich bezieht,dann wird auch nichts angerechnet und wenn ja,dann würdet ihr für 1 Jahr getrennt berechnet,wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützt.

Nach diesem Jahr würde euch eine Unterhaltspflicht unterstellt,dieser müsst ihr dann widersprechen wenn das nicht so ist und auch Nachweise erbringen.

Dann würden die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) in diesem Jahr,durch euch beide geteilt,jeder müsste dann die Hälfte zahlen. Würde er genug verdienen,dann muss er dann seinen Anteil an dich abgeben,wenn du zum Beispiel Hauptmieter bist und die Miete überweisen musst,weil du nur für dich dann eine Aufstockung bekommen würdest,wenn dein ALG - 1 nicht reicht.

Wohngeld würde euch dann erst zustehen,wenn ihr einen Mietvertrag unterschrieben habt und den beim Wohngeld Amt vorlegen könnt. Dann braucht ihr aber ein Mindesteinkommen von 80 % des euch zustehenden bedarfes nach dem SGB - ll.

Das würden derzeit 2 x 391 € sein + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung sein,davon dann min.80 %. Dann gibt es aber keine Hilfe für Kaution,Umzugskosten usw.

Naja also ich bekomme an ALG 1 so ca. 600,00€.. davon bleibt aber nicht sehr viel übrig zwecks der üblichen Ausgaben..

& wie wäre dass wen ich alleine in eine eigene Wohnung ziehe sprich ohne meinen Freund ??

@95199519

Dann sieht es nicht viel besser aus !

Erst mal würde es auf dein alter ankommen bzw.ob du noch bei deinen Eltern wohnst.

Denn normalerweise bekommt man erst eine eigene Unterkunft bzw.Hilfe zum Lebensunterhalt,unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern,wenn man 25 Jahre alt ist.

Es müsste schon ein schwerwiegender Grund vorliegen,damit dir das Jobcenter Leistungen auch unter 25 zugestehen würde,wenn du nicht schon alleine wohnst.

Das würde zum Beispiel sein,wenn deine Eltern dich evtl.schlagen,du schwanger bist und mit dem Partner eine Familie gründen möchtest oder wenn du eine Ausbildung / Arbeitsstelle in einer anderen Stadt bekommen würdest und dir das pendeln unzumutbar sein würde,wegen der langen Weg Zeiten.

Dies würde jetzt beim ALG - 2 vom Jobcenter zutreffen.

Deine 600 € würden dann beim Wohngeld evtl.gerade so reichen,aber damit musst du erst einmal einen Vermieter finden,der dir damit eine Wohnung vermieten würde und dann fallen die Kaution usw.weg,weil es das beim Wohngeld nicht gibt und man kann nur eine Leistungen in Anspruch nehmen,entweder Wohngeld oder ALG - 2.

@isomatte

ich bin 19 & wohne noch bei meinen Eltern.. allerdings sind meine Eltern beide schon Rentner ( nicht die leiblichen Eltern wurde Adoptiert..)

würde ja wegen der Ausbildung umziehen wollen ..wären von meinem aktuellen Wohnort zu dem evtl. neuen Wohnort ca. 65 - 70 Km..

@95199519

Du musst die Ausbildung dann aber schon fest haben,also dem Jobcenter nachweisen können,das du diese auch 100 % bekommst !

Wenn die 65 km - 70 km eine Wegstrecke ist,dann müssten es Hin und zurück ja ca.130 km sein und wenn du dafür länger als ca.2,5 Stunden brauchst,inkl.Fahrzeiten,Wartezeiten und Fußwege,dann würde das Pendeln unzumutbar sein und einem Um bzw.Auszug stünde nichts im Wege.

@isomatte

Okay sprich nen Ausbildungsvertrag vorweisen ?

Hin,- & Rückweg allein mit dem Zug dauern schon 3 Stunden & dann noch Warte & Fußweg wäre ich bei bestimmt 4 Stunden ..

Okay danke hast mir echt weiter geholfen :)

@95199519

Entweder das oder eine schriftliche Zusage vom zukünftigen Ausbildungsbetrieb oder Arbeitgeber !

@isomatte

okay .. & wen ich das habe dann hab ich Anspruch auf ne Erstausstattung??

@95199519

Normalerweise bist du dann als Azubi oder Student von Leistungen ausgeschlossen,weil du entweder Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hättest,auch wenn es nur dem Grunde nach wäre !

Aber BAB - kannst du als Azubi erst beantragen,wenn du eine eigene Unterkunft bezogen hast und von wohnen kann man aber erst reden,wenn die Wohnung auch ausgestattet ist.

Demnach müsste dir der Antrag auf eine Erstausstattung auch bewilligt werden,weil du dich erst danach in der Wohnung aufhalten bzw.wohnen kannst und dich dann anmelden und somit BAB - beantragen kannst.

Solange müsste dir normalerweise ALG - 2 zustehen,also du musst ja dann schon vor Ausbildungsbeginn in die Wohnung ziehen und bis du dann deine erste Ausbildungsvergütung bekommst und das evtl.BAB - berechnet ist,musst du ja von etwas leben.

Das Jobcenter wird dann ggf.einen Erstattungsantrag bei der BAB - Stelle beantragen.

@isomatte

Okay Danke..

Hallo, wenn ich dir mal ein tipp geben darf: Wenn du arbeitslos bist und du ziehst wegen eines Jobs um, dann kann dir die Arge den umzug bezahlen, ich weiß nicht obs dafür bestimmte woraussetzungen gibt, ich würde da einfach mal nachfragen. Mein Arbeitskollege ist damals wegen des Jobs von berlin nach hamburg gezogen und den wurde der umzug komplett bezahlt, mit erstausstattung und allem drum und dran.

also sollte ich erst eine Ausbildung haben bevor ich umziehe?