Hausmeister sperrt Strom, darf er?

16 Antworten

Da fehlen zur Beurteilung aber entscheidende Fakten. Warum hat die Eigentümergesellschaft so entschieden. Was hast Du denn gemacht?

Wie kommt es, dass der Hausmeister Die den Strom sperrt?

Für solche Angelegenheiten ist ein Anwalt zuständig.

Sag dem Hausmeister du schaltest einen Anwalt ein, weil er kein Recht hat und Du auch Schadensersatz für verdorbene Lebensmittel fordern wirst, Rechnungen für Essen ect auch einfordern wirst (kannst ja nicht mehr kochen usw), ggf berufliche Ausfallzeiten, wenn Du Internet beruflich brauchst ect. Schalte einen Anwalt ein, wenn er nicht spurt, (wenn Du Rechtschutz hast sowieso) und lass ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, das dem Hausmeister klar macht, was er da gerade tut.

Wenn die anderen ein Problem haben, müssen die das mit Dir selbst klären, ggf auch auf dem Rechtsweg. Ein Stromentzug ist selbstjustiz und Strafbar. Da haben weder der Hausmeister noch die anderen ein Recht zu.

Frage vlt auch mal hier nach. Vlt haben die noch Tipps für Dich.

Zeig den Hausmeister und und die anderen Wohnungseigentümer wegen Nötigung an.

Nein, weil nach dem heutigen Lebensstandard haben die Bewohner einer Wohnung Anspruch auf Stromversorgung. Stromsperren können allenfalls Stromversorger wegen rückständiger Zahlungen veranlassen. Das, was der Hausmeister da als Erfüllungsgehilfe einer Mehrheit der WEG vorgenommen ist ist schlicht Nötigung. Teile ihm da mit und fordere ihn auf, den Strom unverzüglich wieder anzustellen, weil Du ansonsten Stromzufuhr durch eine einstweilige Anordnung des zuständigen Amtsgerichts bewirken wirst.

Bliebe noch ein eigener Stromvertrag mit dem Stromversorger, falls Du einen eigenen Vertrag nicht haben solltest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FordPrefect  02.10.2018, 09:30
Das, was der Hausmeister da als Erfüllungsgehilfe einer Mehrheit der WEG vorgenommen ist ist schlicht Nötigung.

Sofern der OP einen Vertrag mit dem Anbieter hat, keine Frage. Sollte er jedoch der WEG Geld aus der Umlage der BK schulden, wäre dies m.E. nicht ganz so klar. Ich bin zwar etwas verwirrt, warum beim Strom eine WEG als Vertragspartner gegenüber dem Lieferanten auftritt, aber das ist wohl im Kontext nur nebensächlich. Nachdem in diesem Fall der Lieferant keine Sperre gegenüber dem einzelnen WEG Mitglied aussprechen kann, sähe ich die Möglichkeit zur Ersatzvornahme zumindest nicht von vorneherein als ausgeschlossen an.

SirKermit  02.10.2018, 09:40
@FordPrefect

Es wäre denkbar, dass man die Gemeinschaft einen Vertrag mit einem Versorger für alle Wohnungen geschlossen hat, um z.B. einen günstigeren Tarif zu erhalten. Wenn dann der individuelle Stromverbrauch über Zwischenzähler abrechnet wird, dann wäre doch die Gemeinschaft der "Vertragspartner". Oder?