Nebenkosten für zwei Wohnungen abrechnen, obwohl es drei Wohnungen gibt?

5 Antworten

Die dritte Wohnung muss auch in die Nebenkostenabrechnung mit einbezogen werden, auch wenn sie wenig genutzt wird.

Es spielt überhaupt keine Rolle wie oft der Vermieter die Wohnung im Souterrain nutzt.

Wenn die nächste Nebenkostenabrechnung kommt, dann lege dagegen Widerspruch ein und begründe diesen damit, dass nur zwei Wohnungen berücksichtigt worden sind. Bitte im eine korrekte Abrechnung, in die such die dritte Wohnung mit einbezogen worden ist.

Hallo Dirk, die erste Frage bezieht sich auf die EINLIEGERwohnung im Souterrain. Ist diese Whng. überhaupt als Wohnraum zugelassen? Der Vermieter wird auf deine Frage mit NEÌN antworten und damit deine Beanstandungen der BK-Abrechnung abwehren.

Aufhellende Antwort kannst du eventuell auf dem Bauordnungsamt erhalten. Ist die 3. Wohnung als Wohnraum identfiziert, dann kann der aktuelle BK-Abrechnung insgesamt widersprochen werden. Nachzahlunge aus zurückliegenden könntest du zurückfordern, falls sie nicht verjährt sind.

Wie werden in dem Haus die Heizkosten errechnet und bezahlt?

In der dritten Wohnung sind Heizkörper, und diese sind auch in der Heizkostenabrechnung enthalten. Mit Ablesegeräten

@Schorle32

Das wäre ein Indiz au den Wohnraum aber keine Bestätigung. Wird nach Verbrauch entsprechend Heizkostenverordnung abgerechnet?

@Gerhart

Ja, zum Teil Fläche und zum Teil Verbrauch. Das ist auch sauber. Er verbraucht ja nix. Da will ich auch gar nicht päpstlicher sein als der Papst. Aber bei den Nebenkosten macht es schon einen Unterschied, ob er ca 2600 durch zwei oder drei teilt. Zumal wir diese nicht vorauszahlen sondern immer in einem Rutsch.

@Schorle32

Was ist im Mietvertrag zur Zahlweise der Betriebskosten vereinbart? Der Abrechnung ist wohl wirklich zu widersprechen.

Alle drei Wohnungen sind in Abrechnung einzubeziehen, ob ständig oder überhaupt bewohnt, oder nicht und das für sämtliche Betriebskosten. Erfolgt das so nicht, ist die Abrechnung formell unwirksam und damit wurde quasi nicht abgerechnet. Deshalb ist natürlich eine evtl. Nachzahlung nicht fällig, logischerweise.

Dem Vermieter die Reklamation per EES zur Kenntnis geben und ordentliche Abrechnung einfordern. Dafür Frist setzen und bei Verzug ankündigen, dass bis zur korrekten Abrechnung die Vorauszahlungen zurückbehalten werden. Die Einspruchsfrist beträgt 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.

Da wohl auch in der Vergangenheit formelle Unwirksamkeit konstatiert werden muss, kannst du noch für 16, 17 und 18 (19 sowieso) die korrekte Abrechnung nachfordern.

was steht im Mietvertrag zu den Nebenkosten (wofür, Aufteilung, Abrechnung)?

Es ist kein Verteilungsschlüssel vereinbart. Laut dem folgenden Punkt "sind die Betriebskosten..... nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen"

In den sonstigen Vereinbarungen haben wir "Die jährlichen Nebenkosten werden dem Wohnflächenanteil entsprechend abgerechnet." vereinbart.

@Schorle32

und es sind expliziet nur die zwei wohnungen verrechnet ? das ergibt sich en detail ?

@Kuestenflieger

Ja. 57 % wir und 43 % oben nach m2 Die dritte Fläche taucht nicht auf.

@Schorle32

und eure m² miete ? ist die im ortsüblichen rahmen - oder etwas günstiger ?

dann wär da ja ein ausgleich ? sonst kommen mieterhöhungen und er rechnet drei einheiten ab ?

@Kuestenflieger

Absolut im ortsüblichen Rahmen, eher drüber, und erst erhöht worden. Bis 2024 festgeschrieben.

Bei Kosten die nach Wohnfläche umgelegt werden muß er auch die 3. Wohnung einbeziehen. Auch wenn die nur sporadisch genutzt wird.