Zusammenfassung veröffentlichen?

3 Antworten

Im Netz gibt es z.B. Tausende von Buchkritiken, die von Lesern verfaßt wurden. Völlig legal selbstverständlich. Die haben alle nicht vorher Verfasser oder Verlage um Erlaubnis gebeten - warum auch.

Gleiches gilt für Deine Zusammenfassung. Dein Text ist DEIN Text. Und damit DEIN geistiges Eigentum. Seitenlanges Zitieren wäre aber was anderes.

P.S.: Zwei Seiten "Zusammenfassung" - ist das nicht etwas lang?
Wer, meinst Du, mag so etwas lesen?

Gruß, earnest

Nein musst du nicht - denn es ist ein eigenständig geschütztes Werk, es bedarf keiner Erlaubnis - nur die Quellangaben müssen vorhanden sein.

Wenn du Zitate innerhalb deiner eigenen Ausführungen anbringst, dann ist allerdings darauf zu achten, dass diese korrekt und vollständig kenntlich gemacht werden, was genau anzugeben ist sagt dir § 63 UrhG in diesem Fall.

Ich würde sagen, es ist erlaubt. Wenn du eine eigene Zusammenfassung erstellst, bietest du sie ja nicht zum Verkauf an. Es ist deine eigene Zusammenfassung...

Ich bin mir aber nicht sicher. Die genauen Rechte kann ich dir leider nicht sagen.

Die Zusammenfassung wäre dann zwar eine eigene, aber ich befürchte, dass der Urheber des Buches das Recht hat über die Verwendung/Änderung/Veröffentlichung seines Werkes zu bestimmen. Deshalb wäre es gut zu wissen, ob das auch für Zusammenfassungen gilt. Kennt jemand hierzu Paragraphen oder Urteile?