zusammen haus gekauft bekomme ich eine auszahlung nach der trennung?

5 Antworten

Ihr Anspruch sollte sich an dem 1/2 Wert der Immobilie auf den Tag der Löschung Ihrer Person als Miteigentümer im Grundbuch beziehen. Den Wert stellt ein neutraler vereidigter und gerichtlich öffentlich bestellter Sachverständiger fest. Die Beträge, welche Ssie oder Ihr Exfreund gezahlt haben sollen vorher miteinander aufgerechnet werden. auf dieser Basis des Gutachtens und des ermittelten Tilgungsüberhanges - nicht Zinsleistungen! - können Sie dann mit notariellem Vertrag aus dem Grundbuch gegen die Erfüllung eines vom Notar zu überwachenden Treuhandauftrages ausscheiden. Der Notar stellt den Umschreibungsantrag erst dann, wenn Sie ihm schriftlich erklärt haben, dass der ausgehandelte Betrag auf Ihrem Konto eingegangen ist und die Erklärung der Bank beim Notar vorliegt, dass Sie formell aus dem seinerzeit gemeinsam aufgenommenen Darlehen als Schuldnerin seitens der Bank im Einverständis mit dem Ex entlassen sind; das ist übrigens ganz besonders wichtig! Aufgrund des Gutachtens fällt für Sie, sofern der Anteil ordnungsgemäß an Sie gezahlt wird, keine Steuer an. Ihr Ex erwirbt Ihre Hälfte in gleicher Weise, allerdings fällt dabei ggfs. Grunderwerbsteuer an. Überträgt er den Anteil unentgeltlich auf seine neue Partnerin, so wird für diese sowohl Schenkungssteuer, wie auch ggfs. Grunderwerbsteuer fällt. Von solchen Gemeinsamkeiten sollte er aber nach der Erfahrung mit Ihnen - bitte nicht falsch verstehen - geheilt sein!

Ihr habt eine GbR Paragr. 705 ff BGB.

Wenn die auseinandergesetzt wird, muss man sehen, was das Haus Wert ist, was noch an Schulden da ist. Die Differenz ist der Wert der GbR. 1/2 davon ist Deins.

Nun sollte man aber vom Wert des ganzen der Fairness halber, die von Deinem Ex allein gezahlten Raten abziehen.

Das wäre dann sozusagen netto. Davon die Hälfte Deins.

Das wäre Deine Maximalforderung. Deine Minimalforderung, die von Dir gezahlten Raten.

Irgendwo zwischen den beiden Punkten kann man sich einigen.

Lasse die junge Frau mal ein Angebot machen. Sie will was von Dir.

schelm1  10.02.2015, 17:57
Nun sollte man aber vom Wert des ganzen der Fairness halber, die von Deinem Ex allein gezahlten Raten abziehen.

Sie scheinen ein "Gutmensch" zu sein!?! Was ist denn so nach Ihrer Meinung mit dem alleinigen Nutzen der letzten 4 Jahre seit Auszug der Fragestellerin zu machen? Soll der einfach so untergehen, oder man lediglich den Tilgungsanteil anrechnen und die Zinsanteile mit der einseitigen Nutzung verrechnen?

wfwbinder  10.02.2015, 23:02
@schelm1

Es gibt keine umfassenden Informationen. vermutlich hat der Ex ja auch alle Nebenkosten getragen und neben den Zinsen auch die Tilgungsbeiträge.

Die Werterhöhung habe ich ja drin.

TomRichter  10.02.2015, 23:06

Da es auch Gegenden in D gibt, in denen die Immobilienpreise fallen, und da bei nur 400 Euro Monatsrate eher wenig in die Tilgung fliesst, könnte es durchaus sein, dass das Eigentum der Gemeinschaft inzwischen negativ ist.

schelm1  11.02.2015, 11:29
@TomRichter
Da es auch Gegenden in D gibt, in denen die Immobilienpreise fallen

Wo ist das "gelobte" Land - und wovon träumen Sie nachts!?!

TomRichter  11.02.2015, 18:48
@schelm1

Ich träume davon, dass sich bei gf nur noch Leute tummeln, die sich erst informieren, bevor sie anderen Unwissenheit vorwerfen.

Ob das Land ein gelobtes ist, hängt wohl davon ab, ob man kaufen oder verkaufen will. Hier ist es zu finden:

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/sinkende-preise-in-diesen-staedten-sind-immobilien-ein-schnaeppchen_id_3632968.html

Sinkende Preise in letzter Zeit gab es auch im Westen, aktuell habe ich Idar-Oberstein und Tübingen in Erinnerung.

habe ich überhaupt die möglichkeit etwas einzufordern?

Äh, du willst ihm deinen hälftigen Miteigentumsanteil übertragen? Natürlich, denn der ist in etwa die Hälfte der gesamten Immobilie wert. Außerdem kannst du u.U. eine Nutzungsentschädigung von ihm für die Zeit der alleinigen Gesamtnutzung fordern.

dsupper  11.02.2015, 07:12
Natürlich, denn der ist in etwa die Hälfte der gesamten Immobilie wert.

Nur, dass die Immobilie ja komplett über die Bank finanziert worden ist - also obliegen der FS in allererster Linie mal die Hälfte der Schulden. Und einen Nutzungsentschädigung könnte sie nur fordern, wenn sie - auch nach ihrem Auszug - ihren finanziellen Verpflichtungen weiter nachgekommen wäre - das ist sie nach eigenen Aussagen aber nicht.

schelm1  11.02.2015, 11:33
@dsupper

Was haben denn irgendwelche gemeinsamen Schulden mit dem Wert und der Wertentwicklung einer Immobilie zu schaffen!?! Die Fragestellerin steht als Miteigentümerin im Grundbuch! Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn die Schulden komplett getilgt wären! Ihre Logik scheint nicht ganz schlüssig zu sein!?!

Hallo,

aber du hast doch aus in dieser Zeit in dem Haus gewohnt? Also kannst du deinen Beitrag von 200 Euro im Monat als Miete betrachten.

Sei froh, dass dein Ex nicht darauf bestanden hat, dass du weiterhin die Kredite mit abbezahlst, denn da du die Kreditverträge mit Sicherheit mit unterschrieben hast und auch im Grundbuch stehst, wäre das sein gutes Recht gewesen.

Du solltest unbedingt zuschauen, dass das alles umgeschrieben wird - denn wenn dein Ex nicht mehr zahlen kann oder will - dann hast du die ganzen Schulden am Hals. Wenn es ganz schlimm kommt und das Haus z.B. zwangsversteigert werden müsste - und das geht meist nur unter Wert, dann bist du ebenfalls für die Hälfte der dann noch vorhandenen Schulden zuständig.

Sei froh, wenn du so prima aus der Sache rauskommst.

Gutes Gelingen

Daniela

schelm1  10.02.2015, 18:01

aber du hast doch aus in dieser Zeit in dem Haus gewohnt?

Ne nur 2 von insgesamt 6 Jahren, wie in der Frage nachzulesen ist.

Sei froh, wenn du so prima aus der Sache rauskommst

Dieser "witzige" Hinweis könnte glatt vom EX der Fragestellerin oder desssen neuer Freundin "Daniela" (!?!) stammen, hat aber mit der realen Auseinandersetzung rein Garnichts zu tun!.

dsupper  10.02.2015, 18:27
@schelm1

Vielleicht solltest du mal besser lesen: Es steht ganz klar drin, dass sie während der 2 jahre, die sie im Haus gewohnt hat, monatlich 200 Euro bezahlt hat.

Danach hat er alleine weiter bezahlt

er ist im haus wohnen geblieben und hat dann alleine weiter gezahlt

Es war keinerlei Eigenkapital vorhanden - alles von der Bank finanziert. Sie ist immer noch verpflichtet, für das gemeinsame Eigentum zu bezahlen - aber das verlangt der EX gar nicht. Also - wo wird sie über den Tisch gezogen, wenn das Haus nun "umgeschrieben" wird - das hat gar nichts mit Ironie oder Übervorteilung zu tun.

Und nein, ich bin seit 35 Jahren verheiratet, habe vier Kinder und unser Haus ist lange bezahlt (das kannst du aber auch meinen vielen Antworten entnehmen - da wirst du keine Unstimmigkeiten finden)

Ebenso könnte ich dir unterstellen - mit ihr verbandelt zu sein - und dein Beweggrund wäre, möglichst viel Geld aus der Sache zu schlagen - auf das aber überhaupt kein Anspruch besteht.

Sie kann sich noch freuen, dass der EX die ganzen Notarkosten übernehmen will - denn die werden noch ganz schön happig werden.

schelm1  11.02.2015, 11:43
@dsupper

Sie müssen schon ein klein wenig zwischen einem gemeinschaftlichen persönlichen Schuldverhältnis und einem dinglich begründeten gemeinschaftlichen Anspruch an einer Immobilie unterscheiden. Das Eine hat mit dem Anderen bezogen auf das Eigentum am Haus rein Garnichts zu schaffen; übrigens ebenso wenig wie mit Ihren persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen, die insoweit nicht interessieren! Zu der Fragestellerin und einer evtl. Beziehung zu ihr, kann ich nicht sagen. Ich kennen die Dame nicht persönlich, was mich aber in keiner Weise daran hindert, ihr fachlich klug aus langjähriger sehr fachspezifischer Berufserfahrung und weniger emotional zu raten!

Hollandgroede  11.02.2015, 12:17
@schelm1

@schelm1 - selbst für Außenstehende ist doch dein Ausspruch

Dieser "witzige" Hinweis könnte glatt vom EX der Fragestellerin oder desssen neuer Freundin "Daniela" (!?!) stammen

nicht mißzuverstehen. Tu jetzt also nicht so derart überheblich

Wer derart unsachlich kommentiert, dem glaubt man leider auch seine

fachlich klug aus langjähriger sehr fachspezifischer Berufserfahrung

nicht.

Mit Sicherheit könnte man den erworbenen "Kleinstanspruch" an der gemeinsamen Immobilie notariell auseinander dividieren - ob diese dann entstehenden Kosten jedoch den "Gewinn" nicht auffressen würden, bleibt dahingestellt. Denn bei derartigen "Problemen" würde der Ex sicher nicht alleine alles bezahlen.

Hinzu kommt ja auch noch der steuerliche Aspekt:

Erst zehn Jahre nach dem Immobilien-Kauf ist bei Privatpersonen der Verkauf steuerfrei. Verkauft die FS ihren Teil des Hauses also an den Ex, müsste der Kaufpreis als privates Veräußerungsgeschäft angegeben werden - und darauf fällt der persönliche Einkommensteuersatz an, häufig deutlich über 25 Prozent. Der Notar ist verpflichtet, das Finanzamt zu informieren - Schweigen ist also nicht.

Letztendlich viel Tamm Tamm und Trara um nichts.

dsupper  11.02.2015, 12:33
@Hollandgroede

@Schelm1 - dann solltest du dir deine "verkappten" Unterstellungen, die jeder Sachlichkeit entbehren - sparen.

Es geht hier im GF nicht um eine Rechtsberatung, erstens wäre diese im GF ohnehin verboten, zweitens ist immer die Frage, welche Fakten hier nicht geschrieben werden.

Es geht um gute und möglichst hilfreiche Antworten - und meine Antwort ist nun mal, um Auseinandersetzungen und Stress etc. aus dem Weg zu gehen, das für 2 Jahre gezahlte Geld als Miete zu betrachten (preiswerte Miete noch dazu) und den angebotenen, konfliktlosen Schlusstrich zu ziehen.

So einfach ist das. Du kannst ja gerne den Rat geben, sich auf einen langwierige teure und unerfreuliche Auseinandersetzung einzulassen - das steht dir völlig frei.

Alles Verhandlungssache, Anspruch hast Du keinen.

schelm1  10.02.2015, 18:06

Er aber z.Z. ebensowenig! - folglich keine richtige Antwort!