Hallo Ihr Lieben, Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten bei einer Austragung aus dem Grundbuch, Ich möchte gerne mein EX freund austragen lassen?

3 Antworten

1. "Austragen" gibt es nicht.

2. Wenn DEin Exfreund seinen Teil abgibt, dann wird das ein Verkauf. An Dich, oder an Deinen Neuen ist dabei egal.

3. Die Kosten dafür richten sich nach dem Wert des Vertrages. Wenn das Haus 200.000,- Wert ist und Dein Ex seine Hälfte im Wert von 100.000,- verkauft, dann kostet der Vertrag (Beurkundung, Durchführung, Grundbuch) 1.271,41 Euro. http://www.notarkostenrechner.com/

4. Ausserdem dran denken, dass bis zu 6,5 % je NachBundesland Grunderwerbsteuer dazu kommen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe ein Kostenvoranschlag bekommen vom Notar (ca 700€ ohne Grundbuch) Aber da Ich leider vorher von einer Anwältin übers Ohr gehauen wurde, bin ich vorsichtiger geworden und frage lieber noch mal nach. Bei der Grunderwerbssteuer bin ich mir nicht sicher da das Grundstück von meinen Eltern eine Schenkung war. Ob ich da noch die Grunderwerbssteuer zahlen muss!?

@Mauskunze

Der Notar rechnet nach Tabelle ab. Da gibt es kein "übers Ohr hauen."

Das Grundstück war eine Schenkung Deiner Eltern. Mit Haus? Dann haben die eine Hälfte des Grundstücks Deinem Ex geschenkt?

Ist aber hierbei egal. Wenn er als Eigentümer der Hälfte im Grundbuch steht, dann fällt beim Kauf Grunderwerbsteuer an, denn Ihr ward ja wohl nicht verheiratet.

Hallo wfwbinder,

eine Nachfrage, Sie schreiben unter Punkt 2:

"Die Kosten dafür richten sich nach dem Wert des Vertrages"

richten sich die Kosten nach dem Wert des Vertrages oder nach dem Wert des zu überschreibenden Immobilienanteils?

@Carmen644

Wert des Vertrags meint "Wert des Interesses" (Formulierung in alles Gebührentabellen für Anwälte,Notare, Steuerberater).

Das ist nicht zwingend der Wert der Übertragenen Immobilie. Wenn andere Puntke drin sind (Makler wollen oft ihre Gebühren enthalten haben), kommen die Sachen dazu.

@wfwbinder

Danke, und da das für mich jetzt nicht ganz eindeutig ist, trotzdem nochmals die Gegenfrage:

wenn ich jetzt angenommen einen Immobilienanteil im Wert von 100.000€ überschrieben bekomme, als Ausgleichszahlung aber nur 50.000€ zu bezahlen habe (weil ich damals entsprechend mehr in die Immobilie investiert habe), bezahle ich dann Notarkosten von den

a) 100.000€ da dies dem Wert des Immobilienanteils entspricht, oder

b) von den 50.000€, da nur 50.000€ an Geld fließen...?

@Carmen644

Einfache Faustformel, immer der höhere Wert.

Beispiel:

Es wird eine Immobilie übertragen. Der Empfänger zahlt 50.000,- euro in bar. Dazu zahlt er eine Rente von 500,- Euro monatlich (soll ein Kapitalwert von 48.000,- sein. Ausserdem soll er 20.000,- euro an die Enkelin des Übertragenden zahlen, wenn er Übertragende stirb.

Dann ist der Wer des Vertrags: 50.000,- + 48.000,- + 20.000,- = 118.000,- Euro.

@wfwbinder

guten morgen, die Thematik ist mir aber trotzdem noch nicht eindeutig klar.

deswegen nochmals die Frage:

wenn ich jetzt angenommen einen Immobilienanteil im Wert von 100.000€ überschrieben bekomme, als Ausgleichszahlung aber nur 50.000€ zu bezahlen habe (weil ich damals entsprechend mehr in die Immobilie  investiert habe), bezahle ich dann Notarkosten von den

a) 100.000€ da dies dem Wert des Immobilienanteils entspricht, oder

b) von den 50.000€, da nur 50.000€ an Geld fließen...?

@Carmen644

Von den 100.000,- weil das der Wert des Anteils ist.

Die ehemaligen Investitionen, sind ja nur ein auf den Wert angerechneter Betrag.

Vergleichbar, man hat einem Hausverkäufer mal 50.000,- geliehen. Kauf nun das Haus von dem für 150.000,- und das Darlehen wird angerechnet und man zahlt nur 100.000,-.

Sowohl Grunderwerbsteuer wie Notarkosten und Grundbuchkosten, werden vom höheren Betrag berechnet.

@wfwbinder

perfekt! vielen Dank!

Bei einem Notar erkundigen, wobei ich auch fest davon ausgehe, dass du nur in Anwesendheit und Einverständnis deines Ex Veränderungen vornehmen kannst, denn nur dann kann der Notar beglaubigen

austragen geht nicht. Entweder verkaufen oder verschenken. Notarkosten hängen vom Verkehrswert (tatsächlichen Wert vom Anteil ab)