Wer trägt die Notarkosten fürs Hausübertragung?

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Auch hierfür hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen. Gem. § 448 Abs. 2 BGB hat der Käufer die anfallenden Notarkosten zu übernehmen - wenn nichts anderes vereinbart wird. Wollt ihr also eine andere Kostenübernahme regeln, dann könntet Ihr das tun.

Im Regelfall übernimmt der Käufer die vollen Notarkosten. Das steht so aber nirgends, ist nur üblich.

Jederzeit ist eine andere Aufteilung möglich. Aber diese Verhandlungen wird nicht der Notar übernehmen, im Zweifel wendet er sich mit seiner Rechnung an denjenigen, der ihn beauftragt hat.

Er will deine 10%, also soll er alle Kosten für den Kauf tragen.

Er soll die ganzen Notarkosten bezahlen oder du verkaufst nicht an ihn. Der will dich abzocken.

Hallo,

wer was bezahlt, wird im Kaufvertrag geregelt.