Wie kann mein Freund die Exfrau aus dem Grundbuch bekommen?

7 Antworten

Die simple Antwort lautet:
Gar nicht.

Solange das Darlehen nicht soweit abbezahlt wurde, dass ein Verzicht auf einen zweiten Darlehensnehmer seitens der finanzierenden Bank möglich ist, wird die Bank keiner Änderung des Vertrages zustimmen. Zudem ist der zweite Darlehensnehmer weiterhin Miteigentümer des Objektes, was durch eine Vertragsänderung ja nicht berührt würde.

Ergo kann hier eine Lösung nur darin bestehen, den Miteigentümer auszuzahlen und zusätzlich (!) das Darlehen entsprechend zu tilgen. Teurer geht's kaum - der verbleibende Eigentümer müsste hier sein eigenes Objekt faktisch zweimal kaufen.

Das sind zwei Paar Schuhe und zu beiden Paaren hat dein Freund nicht den richtigen Schuhlöffel. Um die Ex aus den Darlehensverträgen zu entlassen muß die Bank - das ist das erste Paar Schuhe - zustimmen. Da die Bank dadurch keinerlei Vorteile hat, sondern nur den Nachteil eine haftende Person weniger zu haben, wird sie das kaum tun. 

Aus dem Grundbuch - das zweite Paar Schuhe - bekommt er sie nur dann, wenn sie mitwirkt, und da kommt es natürlich darauf an, wie zerstritten die Leute sind, bzw. wie hoch die finanziellen Forderungen der Ex sind. Als Ausweg bliebe eine Teilungsversteigerung, bei der sie nicht mitwirken muß, die allerdings bei noch eingetragenen und valutierenden Grundschulden oftmals wirtschaftlich uninteressant oder sogar unmöglich ist.

Durch Aufhebung der Gemeinschaft über eine Zwangsversteigerung. Ein etwas "steiniger" aber auch einziger Weg.

Die Ex bleibt Schnuldnerin und der Mann steigert das Haus selber als neuer Alleineigentümer an.

Gar nicht, sie ist schließlich auch Eigentümerin (vermutlich zur Hälfte). Er muss ihr also entweder den Anteil abkaufen oder eine Teilungsversteigerung beantragen, wobei letzteres ziemlich riskant sein könnte.

Dein Partner und seine Ex-Frau haben gemeinsam eine Finanzierung aufgenommen. Die Finanzierung wurde aufgrund der Bonität beider Personen bewilligt.

Das ist dann bei einer Trennung auch genau das Problem.

Die Bank kann nicht gezwungen werden die Ex-Frau aus dem Darlehensvertrag zu entlassen. Und es ist nicht zu erwarten dass die Ex-Frau aus dem Grundbuch geht, aber in der Haftung der Bank bleibt.

Um diese Situation zu ändern ist zu überlegen, ob z. B. Du mit in die Finanzierung aufgenommen werden kannst. Wenn Dein Einkommen und dass Deines Partner ausreicht, könnte die Bank die Darlehen übertragen.

Fluppi14 
Fragesteller
 06.04.2016, 17:26

Danke für Deine Antwort. Bezüglich hierzu meine Frage ob die Ex auch zustimmen muss wenn ich in die Darlehensverträge gehe oder reicht der Bank diese zwei Einkommen aus um sie zu entlassen?