Zusage zu einer Immobilie
Ich habe vor 2 Wochen eine Immobilie gesehen und per Handschlag unter Zeugen die Zusage erteilt. Die Zusage wurde mir per Mail noch einmal vom Makler bestätigt. Die Finanzierung ist geklärt und es wäre heute zum Abschluss gekommen. Nun erhalte ich ein Mail vom Makler, dass er weiter die Wohnung hat ansehen lassen und es würde einer mehr zahlen und der bekommt jetzt die Wohnung, außer es klappt nicht mit der Finanzierung dann kommt er ggfs. wieder auf mich zurück. GEHT das? Wir hatten außer den Mails keinen Kaufvertrag gemacht.. Habe allerdings alle Unterlagen, wie Protokolle, Abrechnungen usw. erhalten. Ist dies nicht bindend? Kann ich nun was tun, oder nicht. Bitte helft mir dabei, kenne die Rechtsgrundlage da nicht.
Danke schon mal im voraus. Gypsi
6 Antworten
Das sind doch die Tricks der Makler: Dir eine Zusage erteilen, wie auch immer, nur nicht schriftlich. Dann hat er schon einmal einen "Käufer" den er jedoch wieder fallen lassen kann falls er einen "besseren" Käufer findet. Fazit: Es zählt nur schriftliches in Papierform beim Notar - BEIM NOTAR.
Dieser Makler arbeitet nicht seriös. Dir auch noch zu sagen, dass er Dich gnädig zur Absicherung eines Deals zulässt ist eine unverschämtheit. Wenn Du keinen schriftlichen Vertrag mit ihm hast, gibt es leider keine Handhabe, ausser vielleicht eine BEschwerde beim Verband.
Andererseits - mit so einem Windhund solltest Du eh keine Geschäfte machen. AM Ende fallen ihm noch lustige sondergebühren ein.
DP
Danke, da hast du recht...
Noch ein kleiner Trick für die Zukunft: Wenn dir eine Immobilie gefällt, der Makler dir jedoch sagt diese sei schon verkauft, frage ihn ob schon alles notariell abgeschlossen ist. Sehr oft ist dies nicht der Fall (Der Käufer hat dann nur eine e-mail Zusage .....) und der Makler hört deine Frage sehr gerne, da er nun in dir den "besseren" Käufer finden kann.
Vielen Dank, habe ein Mail geschrieben. Er antwortet nicht mehr und ist auch telefonisch nicht erreichbar. :-(
Da der Kaufvertrag einer Immobilie notarpflichtig ist, ist in diesem Fall noch kein rechtskräftiger Kaufvertrag durch Handschlag zustande gekommen.
Aus dem geplatzten Vertragsversprechen kann ein geschickter Anwalt eine Schadenersatzforderung konstruieren. Ich würde davon die Finger lassen, der Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens ist nämlich dafür zu führen, und das dürfte nicht so ganz leicht werden.
Da hast Du leider Pech gehabt.
Danke... stimmt leider. Aber ohne Finanzierung kann man doch nicht zum Notar. Wie soll man das in Zukunft handhaben? Ich verlasse mich doch auf eine Zusage, vor allem wenn sie schriftlich bestätigt wird. Habe alle Unterlagen ja erhalten und die Bank war mit ihm im Gespräch bezüglich Grundbuch usw... erst dann kann man doch die Finanzierung gestalten. Der Notartermin ist doch dann der letzte Schritt.... Werde halt jetzt immer ein sehr ungutes Gefühl haben.
kein kaufvertrag = keine bindung ... klar darf er das, aber das ist sowas von dreist
Danke... stimmt leider. Aber ohne Finanzierung kann man doch nicht zum Notar. Wie soll man das in Zukunft handhaben? Ich verlasse mich doch auf eine Zusage, vor allem wenn sie schriftlich bestätigt wird. Habe alle Unterlagen ja erhalten und die Bank war mit ihm im Gespräch bezüglich Grundbuch usw... erst dann kann man doch die Finanzierung gestalten. Der Notartermin ist doch dann der letzte Schritt.... Werde halt jetzt immer ein sehr ungutes Gefühl haben.