Wohnungszusage per E-Mail

1 Antwort

Einen Fall wie den deinen habe ich im Internet leider nicht finden können. Aber einen umgekehrten, was meiner Meinung nach genauso gehen müsste. Und zwar wenn ein Mieter eine Wohnung fest zusagt ist das gleichzusetzen mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag. Geht der Mieter das Mietverhältnis dann doch nicht ein, kann der Vermieter eine Monatsmiete Schadensersatz verlangen. Hier für dich zum nachlesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102911-begruendet-die-muendliche-zusage-einen-mietvertrag

Ich denke man kann das auf deine Situation anwenden.