Mail-Zusage nach Besichtigung

8 Antworten

Wie genau war die Mail formuliert? Wenn du zum Beispiel geschrieben hast "Ich möchte die Wohnung gerne mieten.", wird man das wohl eher als Absichtserklärung ansehen als als Angebot. Wenn du aber geschrieben hast "Ich erkläre hiermit, die Wohnung zu mieten.", sieht das schon wieder ganz anders aus. Auch dürfte es eine Rolle spielen, ob beide Parteien sich vorher darüber verständigt hatten, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll.

Auch eine Absichtserklärung kann dich aber zu Schadenersatz verpflichten, wenn du deiner erklärten Absicht keine Taten folgen lässt. (§ 311 BGB)

jjssdd 
Fragesteller
 08.05.2013, 09:24

siehe oben

Ratirat  08.05.2013, 09:44
@jjssdd

Oben und unten kann sich hier schnell verändern ... :)

Aus dieser Formulierung ein verbindliches Angebot abzuleiten, dürfte schwer fallen, insbesondere, da bei einer unbefristeten Miete einer leeren Wohnung eine schriftliche Vereinbarung üblich ist. Insofern denke ich, dass noch kein Vertrag geschlossen wurde. Wenigstens wird der Makler oder der Vermieter deswegen wohl keinen Prozess anstrengen, der Ausgang wäre zu unsicher.

Es ist allerdings denkbar, dass ihr Schadenersatz für den Vertrauensschaden zahlen müsst, wenn nun anderen Interessenten abgesagt wurde und sich eine weitere Verzögerung bis zu einer Neuvermietung gibt, also Mietausfall plaus zusätzliche Aufwendungen für die Interessentengewinnung.

Das ist aber im Zweifel immer noch besser als eine unpassende Wohnung zu haben.

Ihr solltet, um den Schaden gering zu halten, den Makler unverzüglich über euren Sinneswandel informieren.

jjssdd 
Fragesteller
 08.05.2013, 10:34
@Ratirat

Das wird wohl das Beste sein. Das ist meine erste Wohnungssuche und ich bin darin total unerfahren. Habe im Nachhinein, als ich die Möbel auf den Maßstab des Grundrisses umgerechnet habe erst gemerkt wie klein sie ist.

Vielen Dank!

Ja. Und das ist die gesetzliche Grundlage:

http://dejure.org/gesetze/BGB/145.html

jurafragen  07.05.2013, 23:58

Und aus §147 BGB könnte sich schon wieder etwas anderes ergeben.

ralosaviv  08.05.2013, 00:04
@jurafragen
Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben und der Umzug sollte erst in einem Monat stattfinden

Dieser Teil gibt mE berechtigten Anlass zu der Annahme, das der Antrag schon angenommen worden sein dürfte, was 147 fraglich erscheinen läßt.

jurafragen  08.05.2013, 00:08
@ralosaviv

Dieser Teil gibt mE berechtigten Anlass zu der Annahme, das der Antrag schon angenommen worden sein dürfte, was 147 fraglich erscheinen läßt.

Eher im Gegenteil.

Der Makler vermittelt nur die Wohnung, aber abgeschlosen ist der Mietvertrag erst, wenn Sie als Mieter und der Vermieter den Mietvertrag geschlossen haben, üblicherweise schriftlich.

Der Mietvertrag ist ja noch nicht mal "aufgesetzt", das heißt, die genauen Vertragsinhalte sind noch nicht einmal bekannt. Demnach ist ein wirksamer Vertrag noch nicht zustande gekommen und von daher ist nichts zu befürchten, wenn Sie ihn nicht mehr unterschreiben wollen.

Trotzdem sollten Sie natürlich, schon aus Gründen der Fairness, auch gegenüber anderen Mietbewerbern, dem Vermieter und dem Makler umgehend mitteilen, dass Sie nicht mehr interessiert sind.

Würde die Wohnung auf Ihre Ankündigung, sie nehmen zu wollen, nämlich reserviert werden und könnte sie dann erst mit zeitlicher Verzögerung an andere vermietet werden, wäre ein Ersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht gänzlich ausgeschlossen.

im prinzip, ja

Ist meine Mail rechtskräftig

Emails werden nie "rechtskräftig", sie stellen allenfalls eine wirksame Willenserklärung dar.

Auch ist der Sachverhalt etwas dürftig formuliert. Die möchtest die Wohnung mieten? Oder kaufen? Preis und einzugsdatum stehen schon fest? Der Makler hat auf die Mail reagiert?

jjssdd 
Fragesteller
 08.05.2013, 09:18

mieten, preis und datum stehen fest, der makler hat schon reagiert, und setzt bis heute den mietvertrag auf.