Ist es eine strafbare Ordnungswidrigkeit wenn man im McDrive auf sein Essen wartet und dabei (mit Festellbremse und laufendem Motor) kurz ein Telefonat führt?

13 Antworten

also die beiden wörter "strafbar" und "Ordnungswidrigkeit" widersprechen sich an sich. Wenn es strafbar ist, ist es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. In deinem Fall ist es aber eine Ordnungswidrigkeit, deshalb Gab es auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße (plus Punkt in Flensburg). Und das ist klar ist das richtig. Du darfst das Handy nicht benutzen, wenn du es dazu in die Handnehmen mußt (also keine Freisprecheinrichtung nutzt). Wenn du es zwischendurch nutzen willst, mußt du den Motor abstellen. Das gilt auch für Privatgrundstücke, wenn sie für den öffentlichen Verkehr zugänglich sind.


Das kann in der Tat sein, weil die Abgrenzung nicht so einfach ist. Wer nicht möchte dass die Polizei Autofahrer auf seinem Gelände behelligt installiert üblicherweise eine Schrankenanlage, wie Aldi oder auch Bundeswehr das üblicherweise machen. Allerdings würde ich bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung damit zum Anwalt gehen weil die Polizei ein Ermessen hat und solche Sachen ohnehin nicht verfolgen muss. Und das Gericht entscheidet ob das Bußgeld angemessen ist. Ich würde argumentieren dass der Fall vom Normalfall abweicht und eine Ahndung hier nicht geboten ist.  Denkbar, dass zumindest der Punkt entfällt und es billiger wird (35  EUR). Aber das kostet natürlich auf der anderen Seite auch wieder einige 100EUR für den Anwalt .... 

Äh, meinst Du, Du bist im Mc Drive kontrolliert worden?? Das ist doch Privatgrund, oder? Kannst Du die Geschichte nochmal bitte etwas genauer erklären? 

TraubeMinze2016 
Fragesteller
 23.06.2016, 21:13

Ich stand mitten im McDrive und wartete auf mein Essen, habe kurz das Handy zum Ohr genommen, weil ich dachte es klingelt. Lege das Handy zurück und schon steht die Polizei am Ausgang und wartet auf mich. Ich nehme das Essen entgegen, fahre los und ZACK Fahrzeugkontrolle und Bußgeld.

wurzlsepp668  23.06.2016, 21:15
@TraubeMinze2016

wer hat dir das Märchen erzählt, dass der Parkplatz vom McDonalds Privatgrund ist?

hier gilt die StVo ....

kohoki666  23.06.2016, 21:15
@TraubeMinze2016

Mann. Ich glaube ich hätte durchgedreht. Da sind sie sofort zur Stelle. Im Mac Drive ? Ist das noch normal ? Vielleicht auch noch Geschwindigkeitskontrolle. Die Welt geht echt den Bach runter

kohoki666  23.06.2016, 21:17
@wurzlsepp668

@wurzlesepp668

Natürlich ist das Privatgrund. Gehört ja nicht zwnagsläufig dem Staat, das Grundsstück. Und schon gar nicht gilt da automatisch die STVO

wurzlsepp668  23.06.2016, 21:25
@kohoki666

1. lern erstmal, meinen Namen korrekt zu schreiben ...

2. du kannst es noch so oft verneinen: auf dem Parkplatz eines McDonalds (und auch auf dem Parkplatz eines BurgerKing) gilt die StVO ....

auch auf Privatparkplätzen gilt größtenteils die StVo (Muß allerdings der Betreiber des Parkplatzes auf den 1. Privatparkplatz und 2. auf die Gültigkeit der StVo hinweisen).

3. Möglichkeit: du beweißt mir (uind den anderen, die meiner Meinung mit der StVo sind), dass der Parkplatz des McD Privatgelände ist .......

verreisterNutzer  23.06.2016, 21:15

Ja zwar Privatgrundstück aber trotzdem hilft bei den meisten McDonald's die StVO

§23 StVO

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons
aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das
Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum
(zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit
ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten
tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung)

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Die Strafe ist korrekt. Hättest du den Motor abgestellt, wärst du nicht bestraft worden. Der Platz bei Mc Donalds ist öffentlicher Verkehrsraum, in dem die STVO sinngemäß zur Anwendung kommt.

STVO Par. 23 (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.