Mit Fahrrad über rot...kaum eine chanche zu bremsen.

11 Antworten

Glauben wir mal die fünf Meter, und nehmen wir der einfachen Rechnung halber eine Geschwindigkeit von 21,6 km/h an, das wären 6 m/s. Dann wärst du also gut 0,8 Sekunden nach dem Umspringen auf Rot über die Ampel geradelt - ja, doch, das kann durchaus mal passieren. Ungewöhnlich an der Geschichte finde ich bloß den Passus "da war auch schon direkt die Polizei da und verlangt 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr".

Wovon träumst du Nachts?

Es gibt keine Ampeln, die sofort auf rot springen. Und was ist so schwer dran, innerhalb von 5 Metern ein Fahrrad abzubremsen? selbst WENN: Es gibt eine Toleranzzeit bei einem Rotlichtverstoß, in dem hättest du drin sein müssen, wenn deine Geschichte stimmen würde.

Es gibt keine Ampeln, die sofort auf rot springen.

Natürlich gibt es solche Ampeln. Die Aussage "also bin ich über die Ampel gefahren und habe am Ende der Ampel auf meinen Freund gewartet" deutet m.E. darauf hin, dass es sich um einen Radweg gehandelt hat. Ansonsten hätte der Fragesteller mitten auf der Fahrbahn anhalten müssen, um auf seinen Freund zu warten.

Lichtzeichenanlagen für Fußgänger oder Radfahrer haben i.d.R. keine Gelbphase.

@Scylla94941

Das wäre aber irre hilfreich, wenn man da da Wort "Radweg" in der Frage lesen täte...

Du bist sicher dass Du den Führerschein hast???? Bei dieser Aussage

Denn kann man wirklich Verlagen das man innerhalb dieser Zeit sicher abbremsen kann, da es ja zudem auch keine Orange-Phase gibt und eine Gefährdung ausgeschlossen war da die Straße wie leer gefegt war ??

lässt es mich schaudern. Diesen Hinweis würde ich keinesfalls in der von Dir geplanten Stellungnahme erwähnen da die Führerscheinstelle mit Sicherheit Deine Fahreignung prüfen lässt. Und grundsätzlich hat man sich im Straßenverkehr immer so zu verhalten, dass man auf alle Situationen entsprechend reagieren kann.

Somit würde ich das so hinnehmen, in Zukunft derartige Situationen einfach besser einschätzen und entsprechende Aufmerksamkeit walten lassen.

Hallo,

Der Betrag und der Punkt ist korrekt, wenn es sich um einen Rotlichtverstoß handelt.

In Situationen wie Du war ich, vom Alkohol mal abgesehen (Alkohol hat NICHTS im Straßenverkehr zu suchen!), auch schon öfter. Leider kann man bei vielen Ampelschaltungen auch durch benachbarte Ampeln nicht erkennen, ob die Fahrradampel umspringen wird. Ich würde den Bußgeldbescheid anfechten, notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts. Leider vergessen viele Menschen, daß Radfahrer nicht von jetzt auf gleich anhalten können. Das hast Du mit deiner Rechnung (Entfernung zur Ampel und Geschwindigkeit) ja gut erklärt. Das mit der leeren Straße solltest Du keinesfalls erwähnen. Zum einen ist diese Information irrelevant, da der Anhalteweg ja nicht vom Verkehrsaufkommen abhängig ist. Und zum anderen kann aus so etwas dann schnell ein vorsätzlicher Verstoß werden. Und in diesem Fall würde das Bußgeld deutlich teurer.

Gruß, ArconDuke

Da es in deinem Fall anscheinend nicht möglich war: a: nach den geltenden Gesetzen der Physik rechtzeitig und b: sicher zum stehen zu kommen, dann leg Einspruch ein.

Habe genau wegen solch einem Fall seit etwa 2 Monaten eine Anfrage bei unserem Verkehrsministerium laufen. Mal gucken, wann dort die Antwort kommt.

......keine Orange, bzw. gelbes Licht? Das halte ich eher für unwahrscheinlich. Wenn dem so ist, dann hättest du das gleich Vorort mit der Polizei überprüfen müssen. Im Nachhinein wird das nichts mehr. (Denke ich.)

Gruß Nino