Zoll - Vernichtung auf Kosten des Inhabers der Entscheidung

4 Antworten

Am besten rufst du beim Zollamt deines Vertrauens an, mit etwas Glück bekommst du jemand halbwegs kompetenten an die Strippe.

Hias3BGL  26.06.2014, 08:16

Wie oft hast Du schon beim Zollamt angerufen und keinen kompetenen dran gehabt?

habibo385  26.06.2014, 08:19
@Hias3BGL

Sehr oft. Zum besseren Verständnis: Wenn ich jemanden dran habe der offensichtlich überhaupt nicht gewillt ist mir weiter zu helfen und nur pampige Antworten gibt dann ist dieser Jemand für mich nicht kompetent.

habibo385  26.06.2014, 08:27
@habibo385

Meine Antwort war aber dennoch als Tipp gemeint dort anzurufen, nicht als Angriff auf alle Zoll-Mitarbeiter. Ich hatte auch schon oft kompetente und freundliche Mitarbeiter am Apparat bzw. habe vor Ort mit diesen zu tun gehabt. Menschen sind eben überall verschieden und haben auch nicht immer die gleiche Laune, beim Zollamt meines Vertrauens kommt es eben öfter vor dass schlechte Laune herrscht als bei anderen Ämtern in denen ich verkehre, daher der Kommentar. Wenn man ein Paket trotz korrekter Angaben beim Zoll abholen muss, dafür auch noch früher Feierabend machen muss, und dann noch unfreundlich behandelt wird, dann bleibt sowas eben im Gedächtnis.

Hias3BGL  26.06.2014, 09:57
@habibo385

Du hast leider von der Materie keine Ahnung - ABER schuld sind die immer die anderen...

Wende dich damit an den Zoll. die können dir Auskunft geben.,

Die Antwort ergibt sich aus den Bestimmungen des Markengesetzes. Unterrichtet wurdest Du ja schon vom Zoll, das die Sendung beschlagnahmt und dem Rechteinhaber zur Überprüfung vorgelegt wurde. Siehe hierzu §150

(4) Die Zustimmung zur Vernichtung gilt als erteilt, wenn der Anmelder, der Besitzer oder der Eigentümer der Waren einer Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder im Fall leicht verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 1 widerspricht. Auf diesen Umstand ist in der Unterrichtung nach Absatz 1 hinzuweisen.

(5) Die Vernichtung der Waren erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Rechtsinhabers.

Kosten von Seiten des Zolls werden Dir gegenüber nicht geltend gemacht. Das Verwaltungshandeln des Zoll ist kostenfrei. Bei Beschlagnahmen infolge des durch Nike beim Zoll gestellten Grenzbeschlagnahmeantrages kommt es häufig im Nachgang zu einer strafbewehrten Abmahnung durch die Rechtsvertreter von Nike. In dem vorliegenden Fall dürfte da für Dich nichts nachfolgen. Ggf. bekommt der Händler da noch Post...

Ich würde sagen da hat sich ein Polizist ein neues Paar Schuhe gegönnt :D

Hias3BGL  26.06.2014, 08:15

Das ist die schlechteste und falscheste Antwort die ich je hier gelesen habe!

habibo385  26.06.2014, 08:17
@Hias3BGL

Könnte aber wirklich sein: Der Polizist hat sich ins Zollamt geschlichen, das Nike Armband geklaut und dieses gegen ein Paar neue Schuhe eingetauscht.