Nike Schuhe aus China beim Zoll einbehalten. Abmahnung vermeiden?

9 Antworten

Zuerst einmal muss der Rechteinhaber prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Sollte das der Fall sein, kann DIR aber dennoch normnalerweise nichts passieren. Lies mal:

Markenrechtliche Ansprüche entstehen immer nur dann, wenn der Import der Ware im geschäftlichen Verkehr erfolgte, die Ware innerhalb der EU also z.B. gewinnbringend weiterverkauft werden sollte. Wenn die entsprechende Ware nur als Einzelstück oder in kleinerer Stückzahl für den Privatgebrauch eingeführt wurde, kann regelmäßig nicht von einer geschäftlichen Handlung gesprochen werden. Die häufig im Rahmen der Abmahnung geltend gemachten markenrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sind bei einem derartigen privaten Handeln folglich nicht begründet und können daher oftmals erfolgreich zurückgewiesen werden. Auch die mit der Abmahnung ebenfalls eingeforderten Rechtsanwaltskosten des Markenherstellers müssen bei rein privaten Handlungen des Importeurs regelmäßig nicht übernommen werden. Inwieweit die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen werden können, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls für dessen Beantwortung die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwalts geboten ist.

Ganzer Artikel hier: http://www.wbs-law.de/markenrecht/abmahnungen-wegen-markenrechtsverletzungen-durch-importe-aus-dem-ausereuropaischen-ausland-6985/

bei 10 Paar Schuhen kann man aber nicht von Eigenbedarf reden....

@Mismid

ist sicher Sammelbestellung für seine Freunde mit.

Danke, aber in dem Fall geht es um 10 Paar.

10 Paar Schuhe. Da darf sowohl der Zoll als auch der Rechteinhaber von "Handel im gewerblichen Umfang ausgehen". Mit der erfolgten Beschlagnahme solltest Du m.E. abwarten womit die Rechtsvertreter des Rechteinhabers (i.d.R. bei Nike die Kanzlei Salans) auf Dich zukommen.

Das Dich da keine Schuld trifft, siehst Du aus meiner Sicht etwas zu blauäugig.

Der Anbieter hat zwar nicht den Namen Nike benutzt, aber eindeutig eine Nike Modellbezeichnung. Google doch mal Free Run 5.0.... Die Schuhe unterscheiden sich ausser dem fehlenden Swoosh optisch nicht von Originalware. ;-)

Der Beschlagnahme zu widersprechen ist auch nicht sinnvoll,

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

da sonst der Rechteinhaber gezwungen ist seine Rechtsansprüche aufgrund des Grenzbeschlagnahmeantrages gerichtlich durzusetzen und das wird dann teurer als eine Abmahnung mithilfe eines Rechtsbeistandes abzuwehren.

Mach Dir zur Sicherheit mal Scans bzw. Kopien der China-Seite und der Bestell-Mails, damit Du im Falles eines Falles nachweisen kannst, daß Du in gutem Glauben gehandelt hast und ausdrücklich nicht "Nike"-Schuhe bestellt hast.

Die Annahme der Plagiate brauchst Du nicht zu verweigern, denn der Zoll hat sie ja bereits einbehalten. Wenn der Rechteinhaber feststellt, daß es sich (wie vermutet) umProduktpiraterie handelt, werden die Artikel zollamtlich vernichtet.

Leider bist Du Dein Geld höchstwahrscheinlich los.

Wer chinesisch kauft, kauft immer zweimal. Beim zweiten Mal dann nicht mehr chinesisch.

Der Beschlagnahme zu widersprechen macht keinen Sinn da ja Nike Kopien geliefert wurden. Die Beschlagnahme ist dadurch ja einwandfrei.

Rechtlich gesehen vermute ich das deine Chancen eher schlecht stehen weil ja neben Marke und Logo auch das Design geschützt ist. Nun fragst du dich - wie hättest du wissen können was geschützt ist? - sehr schwierig - das ist eben unternehmerisches Risiko das immer besteht. Ich könnte mir vorstellen das die Bezeichnung 'Free Run' z.B. auch geschützt, oder der Schnitt, Design usw.

Da du 10 Paar bestellt hast ist es auch möglich das der Zoll dir kommerziellen Handel unterstellen wird. Hast du einen Gewerbeschein? Schon von der Seite kann eine Beschlagnahme vorkommen.

Wenn du in China Schuhe bestellst, musst du einfach damit rechnen, dass sie keine Originale sind. Bestell sie in Deutschland und du bist auf der sicheren SEite.

Wenn die Schuhe wirklich gefälscht sind, dann hast Du überhaupt keine rechtliche Handhabe. Wie es so schön heisst: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

tut mir leid, hier gibt es kein positveres Ergebnis.

Ich habe ja eben keine Nike Schuhe bestellt. Ich habe bewusst Schuhe ohne Logo und ohne Markennamen bestellt damit es beim Zoll keine Probleme gibt. Der Verkäufer hat Schuhe mit Logo und mit Markenname Nike geliefert, deshalb war meine Frage ob es sinnvoll ist der Verwahrung durch den Zoll zu widersprechen und die Annahme zu verweigern weil ein anderes Produkt geliefert wurde als bestellt wurde.