Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja klar das geht insbesondere wo Du die Klagerwiderung schon im Kopf hast.

Und Du hast dann nur die zweiwochige Frist einzuhalten und kannst die Replik der Gegenseite abwarten. Vermutlich Erledigungserklärung.

Kannst du in einem Schreiben machen, würde ich aber nicht tun.

Schreib zunächst mal formlos dass du dich verteidigen willst. Nach der Notfrist hast du nochmal drei Wochen Zeit für die Begründung. Diese Frist aber unbedingt einhalten!

Die Begründung ist ja recht einfach in diesem Fall. Schreib einfach du bist nicht die Person aus dem Mahnbescheid.

Wie schon selber gesagt, schreib als letzen Satz:

,,Ich beantrage, die Klage abzuweisen, und sämtliche Kosten der Klägerin aufzuerlegen."

Spirita 
Fragesteller
 09.07.2021, 15:21

Habe es jetzt als ein Dokument verfasst ( 2-Seiten lang). Die Schlüsselsätze sind ja gefallen. Insbesondere im vorraus, dass ich beabsichtige mich diesbezüglich zu verteidigen und beantrage die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen. Danke trotzdem -