Anwältin ist tätig geworden, ohne Vollmacht und will nun abkassieren!

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Ein Anwalt braucht immer auch eine Vollmacht, um seinen Mandanten in einer bestimmten Angelegenheit zu vertreten. Sicher wird ein Anwalt keine Vollmacht brauchen, wenn er nur beratend tätig wird.

Fordern sie die Anwältin auf, die beglaubigte Kopie der Originalvollmacht vorzulegen - kann sie aber nicht, da sie ja mutmaßlich keine erteilt haben - haben sie jedoch für den Vorgang als Prozessbevollmächtigte in der Strafsache eine Vollmacht erteilt, könnte die für den zivilrechtlichen Teil (für den nun die Mahnung kommt) ebenfalls gültig sein - hier solltest du mal den Inhalt der Vollmacht genau prüfen!

Anmerkung - eine Mahnung ist zwingend nicht notwendig, da sie trotzdem eine Schuld haben und diese erfüllen müssen - man muss nicht erinnert werden müssen durch eine Mahnung, Mahnungen sind Kulanz!

Jedoch sollte auch bereits eine Rechnung vorliegen, um dem Mahnbescheid auch begründen zu können mit dem netten Satz - "Die Forderung ist von einer Gegenleistung abhängig, diese bereits erbracht wurde" wie es immer so schön heißt.

Notfalls mal einen Schenkeldruck bei der Anwaltskammer... sofern sie denn auch Recht haben mit ihren Vorwürfen

"Die Forderung ist von einer Gegenleistung abhängig, diese bereits erbracht wurde"

ja, dieser satz steht im mahnbescheid drin

Jetzt hast Du natürlich ein Problem. Erst einmal würde ich dem Mahnbescheid widersprechen, um Zeit zu gewinnen. Dann solltest Du Dir einen weiteren Anwalt nehmen, um einfach mal die Sachlage zu klären - welche Möglichkeiten / Rechte / Aussichten Du hast. Wobei ich nun das Problem sehe - ein Anwalt geht vermutlich nicht gerne gegen einen eigenen Kollegen vor. Doch halte ich es erst einmal für wichtig, die rechtliche Lage / Situation zu klären.

Ein weiterer Punkt wäre natürlich die Überlegung - bringt es jetzt (überhaupt) noch etwas, Prozesskostenhilfe zu beantragen?

hallo vesparoller... na das ist ja das problem, ich sagte der rae vorab, daß ich unsicher bin wg der prozesskostenbeihilfe..sie meinte, ich solle das erstmal machen und sie rechnet dann gegen und ERST DANN geht sie in eine klage..da ich dies aber nicht gemacht habe, kann sie doch auch nicht einfach irgendwas unternehmen...zudem ich, wie gesagt, nichts schriftlich mit ihr vereinbart habe.....sie hätte mich doch über kosten informieren müssen..seh ich das falsch??

Wenn das alles so stimmt, lass es auf den Prozess ankommen. Wenn du bei ihr nichts unterschrieben hast, hat sie auch kein Mandat! Einfach jemanden "ohne Auftrag vertreten" und dann abkassieren wollen, ist schon ziemlich bedenklich - aber auch solche Anwälte gibt es eben. Darüber hinaus kannst du sie bei der Anwaltskammer melden und eine kurze Begründung angeben.

Das Tätigwerden der Anwältin heißt juristisch "Handeln ohne Auftrag" und du solltest nichts anerkennen, keine (!!!) Ratenzahlungen oder dergleichen vereinbaren bzw. sonst i-welche Absprachen treffen oder Anerkenntnisse abgeben. Notfalls musst du dir nen Anwalt nehmen, um gegen diese Anwältin vorzugehen bzw. damit du vor Gericht (wenn es denn wirklich so weit kommt) gut vertreten wirst - und dann auch "mit entspr. Auftrag" :)

Viel Erfolg! Und diese "plumpe Drohung mit angeblich auf dich zukommenden Kosten" passt sehr gut ins Bild dieser unlauteren Anwältin - lass dich davon nicht einschüchtern!

ah, super vielen dank...ich hätte mich nämlich fast auf einen vergleich überreden lassen..also das war meine überlegung, um da halbwegs kostenneutral rauszukommen..ich werde mir dann jetzt jeglichen schriftverkehr oder angebliche zugeständnisse von mir als kopie zusenden lassen..sie ist doch verpflichtet mir dies auszuhändigen???........arrrrrrrrrrrrg....

@d00000

sobald du einem Vergleich zugestimmt hättest, hättest du damit die von dir geforderten Beträge "anerkannt" und es wäre ziemlich schwierig geworden, das wieder "zu heilen".

Und JA, ist sie... Nach § 666 BGB ist die Anwältin verpflichtet, dir die Mandats-Unterlagen (Vertrag) vorzuweisen bzw. nachzuweisen, dass sie dich berechtigt (beauftragt) vertritt und darüber hinaus sogar, wie der Stand der Dinge (um die es ja strafrechtlich geht) ist.

es kommt ja immer darauf an, wozu du sie beauftragt hast (das hat aber nichts mit der Vollmacht zu tun, es reicht wenn du sagst du willst das sie dies macht oder sie es vorschlägt und du einwilligst). Einfach so tätig werden kann sie nicht. Ich mein hinterschauen wie sich das genau abgespielt hat kann hier keiner. wenn du nicht gegen den Mahnbescheid widersprichst, dann hat sie nachher einen vollstreckbaren Titel und kann jederzeit die Zwangsvollstreckung betreiben. Deshalb widersprech und gleichzeitig würde ich aber auch Kontakt mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufnehmen. Vorausgesetzt natürlich, du hast sie tatsächlich nicht damit beauftragt!

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt kommt auch aufgrund einer mündlichen Beauftragung ohne schriftliche Vollmacht zu Stande. Die schriftliche Vollmacht ist lediglich ein Beweis für das Mandatsverhältnis. Liegt diese nicht vor, kann der Rechtsanwalt durch andere Beweise nachweisen, dass ein Mandatsverhältnis geschlossen wurde; etwa durch Unterlagen die er nur vom Mandanten erhalten haben kann. Die vorstehenden Antworten sind daher falsch.

Soweit es um den zivilrechtlichen Schmerzensgeldprozess geht, kann dieser bei fehlenden oder niedrigen Einkommen mit Prozesskostenhilfe durchgeführt werden. Dies bedingt je nach Höhe des Einkommens die vollständige Übernahme der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren oder deren Übernahme gegen Ratenzahlung.

Ferner hätte im Strafprozess im Wege des Adhäsionsverfahren die zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können; dies ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe. Näheres zum Adhäsionsverfahren und der Prozesskostenhilfe finden Sie unter www.ihr-Anwalt-Hamburg.de

vielen dank für diese antwort.. also, eine vollmacht habe ich nicht unterschrieben. das hat mir die anwältin nun bestätigt. sie war beauftrag und hatte akteneinsicht bzgl. des strafprozesses meiner kinder, wo die tätigkeit aufgrund des alters meiner kinder und da es ein strafprozess war, kostenlos wäre. da der strafprozess nicht zu unserem gunsten ausfiel, beriet sich mich, gegen den täter zivilrechlich vorzugehen. dazu sollte ich die pkh beantragen. von anfang an sagte ich, daß ich das aufgrund meiner finanzen nicht möchte, da ich nicht wollte, daß meine frau finanziell ebenso belangt wird. ich habe ihr diesbezüglich nichts unterschrieben!!! kann sie nun, obwohl es zwei paar schuhe sind (strafrechtlicher prozess/zivilrechtlicher prozess) daraus ableiten, daß sie eine vollmacht hat????? ich fühle mich grad wie im falschen film. ich wäre ja noch bereit die beratungsgebühren zu zahlen, aber nicht die kosten der aussergerichtlichen einigung. in dem falle hätte sie doch abwarten müssen - oder seh ich das so falsch???????