Pachtgarten von verstorbener Oma übernehmen?

2 Antworten

  • Gesetzliche Regelung - Bundeskleingartengesetz

Stirbt der Pächter eines Kleingartens, endet der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt (§ 12 Abs. 1 BKleingG) - Ausnahme bei Ehegatten, die beide den Pachtvertrag abgeschlossen haben.

  • Pachtvertragliche Regelung

Will ein Pächter erreichen, dass das Pachtverhältnis bei seinem Tode mit einem Erben fortgesetzt wird, so muss er dies mit dem Verpächter vereinbaren (siehe Regelungen im Pachtvertrag).

Nach § 13 BKleingG wären lediglich solche Vereinbarungen unwirksam, die zum Nachteil des Pächters von der gesetzlichen Regelung abweichen. Eine erbrechtliche Nachfolgeregelung ist für den den Pächter allerdings vorteilhaft und deshalb wirksam.

doch, den kann man vererben und hatte deine oma doch auch getan

mietverträge kann man auch vererben

bei Mietverträgen hat der Erbe, sowie Vermieter ein Sonderkündigungsrecht,

Person hat alleine dort gewohnt.