Zimmer an Freundin überlassen - Anmeldung?
Bin Hauptmieter einer 2-Zi-Wohnung. Ein Zimmer ist an einen Untermieter schon Vermietet und ich zahle einen Untermietzuschlag von €20 monatlich.
Jetzt verreise ich für eine unbestimmte Zeit (3-6 Monate) und will mein Zimmer an meine Freundin ohne Vertrag überlassen. Sie braucht aber eine Anmeldung.
Wie soll ich am besten dem Vermieter sagen, dass sie z.B. nur 3 Monate bleibt oder länger? Hat sie überhaupt Anspruch auf eine Anmeldung wenn sie nur ein paar Monate bleibt? Und wird der Vermieter sie automatisch nach diesen Monaten abmelden (wenn wir z.B. 3 Monate sagen)?
2 Antworten
Für die Überlassung des Zimmers an deine Freundin muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Eventuell kann es aber sein, dass du die Genehmigung schon aufgrund der Untervermietung des 2. Zimmers pauschal bekommen hast. Weiß ich natürlich nicht.
Und der 2. Punkt. Für die Anmeldung braucht deine Freundin eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese muss aber nicht der Vermieter ausstellen, denn in dem Fall bist du Wohnungsgeber. Auch wenn es keinen Mietvertrag geben soll, das ist egal. Dein Vermieter hat damit also nichts zu tun.
Das ist das selbe. Offiziell nennt sich es Wohnungsgeberbescheinigung.
Gib in Google einfach Wohnungsgeberbescheidigung Vorlage ein. Da findest du etliche Formulare.
Bis zu 3 Monaten kann sich deine Freundin auch als Besuch in der Wohnung aufhalten, ohne sich dort anmelden zu müssen.
Eine 2-Zimmer-Wohnung an 2 Untervermieter zu vermieten, ohne selbst darin zu wohnen wird schon schwieriger.
Um nicht selbst eine fristlose Kündigung zu riskieren sollte der Vermieter ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
Ales Wichtige zum Thema findest du hier:
was ist dann der Unterschied zwischen einer Einzugsbescheinigung und einer Wohnungsgeberbescheinigung? und welche genau benötigt sie zur Anmeldung?