Untermieter ohne Mietvertrag?

8 Antworten

... sollte er aber wissen, denn ansonsten ist dein (Unter-)Mietverhältnis im Zweifelsfrei zu keinem Standpunkt rechtskräftig zustande gekommen, sozusagen nichtig von Anbeginn.

Der Mieter einer Wohnung ist nämlich nicht ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt, Unternmietverhältnisse zu schaffen, gegen Geld unterzuvermieten.

Der Untermieter wiederum, der sich auf solch halbseidenes Spiel einläßt, muß auch mit der Folge dann leben, nämlich ohne eigene Mietrechte zu sein, sobald der Hauptmieter seinen Vertrag auflöst.

Ich würde hier auf den Vermieter zugehen und anfragen, ob man in den Mietvertrag eintreten könnte zu gleicher Miete... Mehr als nein sagen kann er ja nicht. Und Vermietern ist regemäßig daran gelegen, daß die Miete lückenlos zufließt.

Man muss nicht unbedingt Mietverträge schriflich machen.Mündliche Mietveträge sind ebenso wirksam,aber vereinbarungen sind unter Umständen schwer zu beweisen.

Bei mündlichen Mietverträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,die für den Mieter in der Regel besser sind.

Ich kann beweisen, dass ich hier gewohnt habe, denn der Strom geht auf mich.

Irrelevant.Mit der Beendigung des Hauptmietvertrages endet auch das Untermietverhältnis!

Der Vermieter weiß noch nichts von mir.

Das kann Ihr Glück gewesen sein.Wüsste der Vermieter von Ihnen und er hätte was gegen die Untervermietung,dann hätte er den Hauptmieter auffordern können,die Untervermietung umgehend zu beenden!

Sie könnten versuchen mit dem Vermieter einen eigenen Hauptmietvertrag zu machen.

Dein Untervermieter hat sich rechtswidrig verhalten, wieso hast du dich auf diese "Mauschelei" eingelassen? Die beschriebene Untervermietung ist nach BGB eine "vollständige Untervermietung", für die der Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Tut er das nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden. Vermutlich ist dein Untervermieter kein Samariter und nimmt von dir eine höhere Miete als er selber zahlt. In diesem Fall muss er das als Gewerbe anmelden und versteuern. Liegt durch einen eventuellen Aufschlag auf die Miete deine Miete um mehr als 20 % über der ortsüblichen Miete, kannst du eventuell eine Teil der Miete zurückfordern und dein Untervermieter kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.

Nun hat der Hauptmieter, der woanders lebt, den Vertrag zum 30.06. gekündigt.

Auch ein mündlicher Mietverttrag ist gültig. Diesen muß der Hauptmieter Dir gegenüber allerdings schriftlich. kündigen. Da der Hauptmieter woanders wohnt, hat dieser Dir gegenüber eine Kündigungsfrist von 3 Mon.

Habe ich irgendwelche Rechte?

Nur gegenüber dem Hauptmieter, nicht aber gegenüber dem Vermieter.

Ich kann beweisen, dass ich hier gewohnt habe, denn der Strom geht auf mich. Der Vermieter weiß noch nichts von mir.

Ab dem 1.7.2012 hast Du keinen Anspruch mehr auf die Wohnung. Vielleicht redest Du mal mit dem Vermieter, ob er mit Dir überhaupt einen neuen Mietvertrag abschließen will.

Hallo Soleileman, eigentlich hätte der Hauptmieter den Vermieter von der Untervermietung in Kenntnis setzen müssen. Naja hat er anscheinend nicht. Nun bist Du am Zug, wenn Du weiter da wohnen möchtest.

Setze Dich mit dem Vermieter in Verbindung, erzähle ihm dass Du bisher Untermieter der betreffenden Person ......warst und gerne weiterhin hier wohnen würdest.

frage freundlich nach, ob er mit Dir einen Mietvertrag abzuschließen würde. Ob die Whg. möbliert oder leer angemietet wurde, spielt dabei keine Rolle. Ich wünsche Dir viel Glück.